
In einem überraschenden Verfahrensschritt hat der französische Senat erneut für ein Gesetz gestimmt, das Ehen mit Ausländern ohne regulären Aufenthaltsstatus verbieten würde. Obwohl die Kammer den Text bereits im Februar 2025 angenommen hatte, bestätigte die Sitzung am Mittwoch die Unterstützung, nachdem die Regierung ihre Terminierungsbefugnisse genutzt hatte, um eine zweite Lesung zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf muss nun der Nationalversammlung vorgelegt werden, wo seine Chancen ungewiss, aber angesichts einer härteren Einwanderungspolitik steigend sind. Befürworter argumentieren, dass die Maßnahme notwendig sei, um sogenannte „Schein-Ehen“ zu bekämpfen, die es undokumentierten Migranten ermöglichen, Aufenthaltsrechte zu erlangen. Bürgermeister beklagen, dass das derzeitige Gesetz sie verpflichtet, Trauungen durchzuführen, selbst wenn sie Betrugsverdacht haben, und mehrere prominente Ablehnungen landeten vor Gericht. Der neue Text würde den Standesämtern erlauben, einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts zu verlangen und die Zeremonie für erweiterte Hintergrundprüfungen auszusetzen. Bürgerrechtsgruppen entgegnen, dass der Vorschlag gegen die Entscheidung des Verfassungsrats von 2003 verstoße, die die Heiratsfreiheit von Ausländern bestätigt. Sie warnen, dass eine Verhinderung der Eheschließung Familienzusammenführungsanträge gefährden und binationalen Paaren eine rechtliche Unsicherheit bescheren könnte. Fachleute für Unternehmensmigration weisen zudem auf eine unbeabsichtigte Folge hin: Unternehmensentsandte, deren Genehmigungen während der Verlängerungsprüfung ablaufen, könnten vorübergehend in einen irregulären Status fallen und somit in Frankreich nicht heiraten dürfen. Sollte die Nationalversammlung den Text annehmen, müssten Unternehmen ihre globalen Mobilitätsrichtlinien anpassen, um zusätzliche Dokumente zu berücksichtigen, die ihre Mitarbeiter oder deren Partner bei einer Hochzeit in Frankreich vorlegen müssen. Personalabteilungen sollten zudem die Mitarbeiter über mögliche Auswirkungen auf personenbezogene Daten informieren, da die Präfekturen neue Befugnisse erhalten würden, Einwanderungsakten mit Personenstandsregistern abzugleichen.
Quelle: Paris Times
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