
Der klassische Papier-Visumaufkleber, der jahrzehntelang Millionen von Pässen zierte, wird abgeschafft. Am 8. April 2026 hat die Europäische Kommission offiziell die Rechtsakte verabschiedet, die alle Schengen-Kurz- und Langzeitvisa digitalisieren. Der physische Aufkleber wird durch einen kryptografisch gesicherten 2D-Barcode ersetzt, der online überprüfbar ist. Antragsteller reichen ihre Unterlagen über die neue EU-Visumantragsplattform (EU VAP) ein, wo sie Formulare ausfüllen, Dokumente hochladen, Gebühren bezahlen und den Status ihres Antrags in Echtzeit verfolgen können. Erstbewerber müssen weiterhin einen persönlichen Termin zur Abgabe biometrischer Daten wahrnehmen, doch die Fingerabdrücke bleiben fast fünf Jahre gültig, sodass spätere Verlängerungen komplett online abgewickelt werden können.
Frankreich ist bereits Vorreiter: Während der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024 stellte das Innenministerium über 48.000 digitale Visa für Athleten, Journalisten und akkreditiertes Personal aus – ein Praxistest, der nun als Beleg für die Skalierbarkeit der Technologie gilt. Konsularstellen in Washington, London und Peking sollen ab Ende 2026 in die Pilotphase einsteigen, bevor das System allen 26 Schengen-Staaten zur Verfügung steht.
Für Reisende und Mobility-Manager bringt das klare Vorteile: Pässe müssen nicht mehr beim Konsulat hinterlegt werden, was insbesondere bei kurzfristigen Geschäftsreisen eine große Erleichterung ist. Echtzeit-Statusupdates reduzieren Unsicherheiten bei der Reiseplanung, und der Barcode ist deutlich fälschungssicherer als der bisherige Aufkleber, was die Sicherheit bei grenzüberschreitenden Einsätzen erhöht. Die Visagebühren bleiben unverändert, externe Dienstleister erheben weiterhin Servicekosten, doch die EU verspricht insgesamt mehr Transparenz.
Die Einführung erfolgt schrittweise: Die Entwicklung der EU VAP läuft bis 2026, danach haben die Mitgliedstaaten mehrere Jahre Zeit für die Umstellung, sodass physische und digitale Visa eine Übergangszeit lang parallel existieren werden. Antragsteller sollten daher den Status des ausstellenden Landes prüfen – besonders bei Reisen in mehrere Schengen-Staaten – bis die vollständige Harmonisierung erreicht ist.
Praktischer Tipp für die Personalabteilungen: Sobald die Fingerabdrücke eines Mitarbeiters erfasst sind, sollte das Datum notiert werden; die biometrische Gültigkeitsdauer (derzeit 59 Monate) bestimmt, wann der nächste persönliche Termin erforderlich ist. Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen sollten für 2026-27 einmalige biometrische Termine einplanen, können danach aber mit reibungsloseren Online-Verlängerungen rechnen.
Frankreich ist bereits Vorreiter: Während der Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024 stellte das Innenministerium über 48.000 digitale Visa für Athleten, Journalisten und akkreditiertes Personal aus – ein Praxistest, der nun als Beleg für die Skalierbarkeit der Technologie gilt. Konsularstellen in Washington, London und Peking sollen ab Ende 2026 in die Pilotphase einsteigen, bevor das System allen 26 Schengen-Staaten zur Verfügung steht.
Für Reisende und Mobility-Manager bringt das klare Vorteile: Pässe müssen nicht mehr beim Konsulat hinterlegt werden, was insbesondere bei kurzfristigen Geschäftsreisen eine große Erleichterung ist. Echtzeit-Statusupdates reduzieren Unsicherheiten bei der Reiseplanung, und der Barcode ist deutlich fälschungssicherer als der bisherige Aufkleber, was die Sicherheit bei grenzüberschreitenden Einsätzen erhöht. Die Visagebühren bleiben unverändert, externe Dienstleister erheben weiterhin Servicekosten, doch die EU verspricht insgesamt mehr Transparenz.
Die Einführung erfolgt schrittweise: Die Entwicklung der EU VAP läuft bis 2026, danach haben die Mitgliedstaaten mehrere Jahre Zeit für die Umstellung, sodass physische und digitale Visa eine Übergangszeit lang parallel existieren werden. Antragsteller sollten daher den Status des ausstellenden Landes prüfen – besonders bei Reisen in mehrere Schengen-Staaten – bis die vollständige Harmonisierung erreicht ist.
Praktischer Tipp für die Personalabteilungen: Sobald die Fingerabdrücke eines Mitarbeiters erfasst sind, sollte das Datum notiert werden; die biometrische Gültigkeitsdauer (derzeit 59 Monate) bestimmt, wann der nächste persönliche Termin erforderlich ist. Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen sollten für 2026-27 einmalige biometrische Termine einplanen, können danach aber mit reibungsloseren Online-Verlängerungen rechnen.
Quelle: Euro Weekly News