
Gegner der außergewöhnlichen Legalisierung in Spanien erlitten am 16. April einen frühen juristischen Rückschlag, als der Oberste Gerichtshof einen Eilantrag zur Aussetzung des Dekrets nur 24 Stunden nach Inkrafttreten ablehnte. Der Antrag, eingereicht von einem Verband, der von mehreren Regionalregierungen unterstützt wird, argumentierte, dass die schnelle Umsetzung „irreversible Folgen“ haben würde. Das Gericht sah dies anders und ordnete an, dass das Verfahren dem regulären Zehn-Tage-Hörungszeitplan folgt. Die Entscheidung bedeutet, dass das Antragsfenster für bis zu eine halbe Million undokumentierter Migranten mindestens bis Juni vollständig offen bleibt, wodurch die unmittelbare rechtliche Unsicherheit für Antragsteller und ihre Arbeitgeber beseitigt wird. Obwohl die Klage nicht abgewiesen wurde, weisen Experten für Verfassungsrecht darauf hin, dass es politisch und administrativ schwierig wird, einmal erteilte Tausende von Genehmigungen zurückzunehmen, was die Richter bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit beeinflussen könnte. Für Unternehmen schafft das Urteil Klarheit: Personalabteilungen können mit den Sponsoringverfahren fortfahren, da die in den nächsten Wochen ausgestellten Genehmigungen wahrscheinlich nicht plötzlich annulliert werden. Unternehmen sollten jedoch weiterhin Compliance-Prüfungen durchführen; jede Falschangabe könnte einzelne Akten ungültig machen, falls das Dekret letztlich aufgehoben wird. Von der oppositionellen Partido Popular kontrollierte Autonome Gemeinschaften kündigten an, mit weiteren Berufungen fortzufahren, was darauf hindeutet, dass der juristische Kampf über die Antragsfrist am 30. Juni hinaus andauern könnte. Mobilitätsberater empfehlen, weitere Gerichtsentscheidungen zu verfolgen, erwarten jedoch keinen Aufschub vor den ersten inhaltlichen Anhörungen Ende Mai.
Quelle: Agencia EFE