
Die globale Einwanderungsfirma Fragomen hat eine Beratung veröffentlicht, die die Details des außergewöhnlichen Regularisierungsprogramms Spaniens erläutert – nur wenige Stunden nachdem der Königliche Erlass am 15. April in Kraft getreten ist. Laut der Mitteilung erhalten erfolgreiche Antragsteller eine einjährige Aufenthaltserlaubnis (TIE), die entweder an eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit gebunden ist; Familienangehörige können einbezogen werden, sofern sie bereits in Spanien leben. Wichtig ist, dass die unter der neuen Genehmigung verbrachte Zeit auf die reguläre Fünfjahresfrist für den langfristigen EU-Aufenthaltsstatus angerechnet wird.
Fragomen hebt vier wesentliche Dokumentationsanforderungen hervor: (1) Nachweis der Ankunft vor dem 1. Januar 2026 (z. B. Meldebescheinigung, Mietverträge, Stromrechnungen); (2) Beleg über eine ununterbrochene Anwesenheit von fünf Monaten in den fünf Monaten unmittelbar vor Antragstellung; (3) ein elektronisch vom Justizministerium ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis auf Spanisch sowie ein apostilliertes und übersetztes Führungszeugnis aus dem Herkunftsland; und (4) Nachweise zu Beschäftigung, familiären Bindungen oder besonderer Schutzbedürftigkeit (z. B. Bericht der Sozialdienste).
Anträge können aus Gründen der nationalen Sicherheit abgelehnt werden oder wenn der Antragsteller bei früheren Einwanderungsverfahren falsche Dokumente vorgelegt hat. Die Beratung warnt vor „starken Engpässen“ bei den Polizeistationen, die Fingerabdrücke nehmen und Aufenthaltstitel ausstellen, insbesondere in Madrid, Barcelona, Málaga und Alicante. Unternehmen, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, werden aufgefordert, Sammeltermine zu organisieren und Überstunden in Personal- und Rechtsabteilungen einzuplanen.
Fragomen weist zudem darauf hin, dass die Antragsgebühr von 15 Euro niedriger ist als bei den meisten regulären Aufenthaltstiteln, was den Weg besonders für Geringverdiener attraktiv macht. Multinationale Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern sollten prüfen, ob derzeit irregulär beschäftigte Arbeitnehmer legalisiert werden können, um künftigen Sozialversicherungsprüfungen vorzubeugen. Die Firma betont, dass die spanische Arbeitsaufsicht ab Juli verstärkte Kontrollen in Branchen mit traditionell hoher Schwarzarbeit angekündigt hat.
Obwohl der Erlass vorübergehend ist, erwarten Einwanderungsexperten, dass Spanien einige der flexiblen Regelungen – etwa die verkürzten Rückwirkungsfristen – in eine umfassende Reform der Ausländerverordnung noch in diesem Jahr integrieren wird. Arbeitgeber haben somit ein strategisches Zeitfenster, um ihre Talente zu legalisieren, bevor strengere Quoten wieder eingeführt werden.
Fragomen hebt vier wesentliche Dokumentationsanforderungen hervor: (1) Nachweis der Ankunft vor dem 1. Januar 2026 (z. B. Meldebescheinigung, Mietverträge, Stromrechnungen); (2) Beleg über eine ununterbrochene Anwesenheit von fünf Monaten in den fünf Monaten unmittelbar vor Antragstellung; (3) ein elektronisch vom Justizministerium ausgestelltes polizeiliches Führungszeugnis auf Spanisch sowie ein apostilliertes und übersetztes Führungszeugnis aus dem Herkunftsland; und (4) Nachweise zu Beschäftigung, familiären Bindungen oder besonderer Schutzbedürftigkeit (z. B. Bericht der Sozialdienste).
Anträge können aus Gründen der nationalen Sicherheit abgelehnt werden oder wenn der Antragsteller bei früheren Einwanderungsverfahren falsche Dokumente vorgelegt hat. Die Beratung warnt vor „starken Engpässen“ bei den Polizeistationen, die Fingerabdrücke nehmen und Aufenthaltstitel ausstellen, insbesondere in Madrid, Barcelona, Málaga und Alicante. Unternehmen, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, werden aufgefordert, Sammeltermine zu organisieren und Überstunden in Personal- und Rechtsabteilungen einzuplanen.
Fragomen weist zudem darauf hin, dass die Antragsgebühr von 15 Euro niedriger ist als bei den meisten regulären Aufenthaltstiteln, was den Weg besonders für Geringverdiener attraktiv macht. Multinationale Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern sollten prüfen, ob derzeit irregulär beschäftigte Arbeitnehmer legalisiert werden können, um künftigen Sozialversicherungsprüfungen vorzubeugen. Die Firma betont, dass die spanische Arbeitsaufsicht ab Juli verstärkte Kontrollen in Branchen mit traditionell hoher Schwarzarbeit angekündigt hat.
Obwohl der Erlass vorübergehend ist, erwarten Einwanderungsexperten, dass Spanien einige der flexiblen Regelungen – etwa die verkürzten Rückwirkungsfristen – in eine umfassende Reform der Ausländerverordnung noch in diesem Jahr integrieren wird. Arbeitgeber haben somit ein strategisches Zeitfenster, um ihre Talente zu legalisieren, bevor strengere Quoten wieder eingeführt werden.
Quelle: Fragomen