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Spanien startet außergewöhnliche Legalisierung mit 13.500 Online-Anträgen in den ersten 24 Stunden

Apr. 18, 2026
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Spanien startet außergewöhnliche Legalisierung mit 13.500 Online-Anträgen in den ersten 24 Stunden
Die lang erwartete außerordentliche Regularisierung Spaniens („regularización extraordinaria“) wurde in den frühen Morgenstunden des 16. April von der Gesetzesvorlage zur gelebten Realität. Bereits um 00:30 Uhr schaltete das Ministerium für Inklusion die Mercurio-Immigrationsplattform frei. Laut Zahlen vom Freitagnachmittag wurden bereits 13.500 Anträge online eingereicht, während für die kommende Woche 19.633 persönliche Termine gebucht sind. Das am 15. April im Amtsblatt veröffentlichte Dekret ermöglicht es undokumentierten Migranten und Asylsuchenden, die nachweisen können, dass sie vor dem 1. Januar 2026 in Spanien waren und mindestens fünf zusammenhängende Monate dort gelebt haben, eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten, die bei Erfüllung der Arbeitsmarkt- oder Selbstständigkeitsbedingungen verlängert werden kann. Anträge können digital über Mercurio gestellt werden oder ab dem 20. April in 371 Postfilialen, 60 Sozialversicherungsämtern und fünf speziellen Ausländerbehörden in Großstädten. Für Unternehmen und Personalabteilungen sind die Zahlen entscheidend. Das Ministerium hat die Kapazitäten an vorderster Front mit 550 Zeitarbeitskräften verstärkt und die Öffnungszeiten (16:00–19:00 Uhr) verlängert, damit die Routineverfahren im Bereich Migration ununterbrochen weiterlaufen. Trotz zusätzlicher Mitarbeiter rechnet die Regierung mit bis zu einer halben Million Anträgen bis zum 30. Juni. Unternehmen, die bislang irreguläre Arbeitskräfte beschäftigen – insbesondere in Landwirtschaft, Gastronomie und Altenpflege – haben ein dreimonatiges Zeitfenster, um Arbeitsverträge zu sponsern und ihre Mitarbeiter offiziell anzumelden, um künftige Bußgelder zu vermeiden. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Dekret auch einen Schnellweg für selbstständige Migranten vorsieht, die eine „declaración responsable“ einreichen, sowie eine besondere Schutzroute für Personen mit sozialen oder gesundheitlichen Härten. Die Erfassung von Fingerabdrücken und eine polizeiliche Meldung bleiben Pflicht, doch das Innenministerium hat klargestellt, dass ein nicht schwerwiegendes Vorstrafenregister nicht automatisch zur Ablehnung führt – ein wichtiger Punkt für NGOs. Praktisch sollten Arbeitgeber ihre Belegschaft schnell überprüfen, den Zugang zu digitalen Zertifikaten für die Online-Antragstellung sicherstellen und Termine frühzeitig reservieren, um dem erwarteten Ansturm im Mai und Juni gerecht zu werden. Ausländische Staatsangehörige werden derweil dazu angehalten, Nachweise über den ununterbrochenen Aufenthalt – wie Meldebescheinigungen, Stromrechnungen oder Gesundheitszentrum-Dokumente – zu sammeln, um eine Ablehnung in letzter Minute bei der Ausländerbehörde zu vermeiden.
Quelle: Europa Press

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