
Die lang erwartete außerordentliche Regularisierung in Spanien („regularización extraordinaria“) wurde offiziell am 16. April 2026 um 00:00 Uhr eröffnet, nachdem der Königliche Erlass am Vorabend im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wurde. Ab heute können Ausländer, die nachweisen können, dass sie bereits vor dem 1. Januar 2026 in Spanien lebten und sich mindestens fünf Monate ununterbrochen im Land aufgehalten haben, ihre Anträge online über die neue digitale Einwanderungsplattform oder persönlich in 371 Postfilialen, 60 Sozialversicherungsämtern und fünf speziellen Ausländerbehörden einreichen. Die Regierung schätzt, dass zwischen 400.000 und 500.000 Personen – viele davon informell in Landwirtschaft, Bau, häuslicher Pflege und Gastronomie tätig – anspruchsberechtigt sind. Die Sánchez-Regierung argumentiert, dass die Legalisierung langjähriger Bewohner aus der Schattenwirtschaft Fachkräftemangel beheben, die Sozialversicherungsbasis verbreitern und Ausbeutung verringern wird. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die in die reguläre zweijährige Aufenthaltskarte nach den allgemeinen Einwanderungsbestimmungen Spaniens umgewandelt werden kann. Der Erlass beschleunigt zudem Anträge auf Familienzusammenführung, die innerhalb der nächsten 12 Monate gestellt werden, und hebt bestimmte arbeitsmarktbezogene Prüfungen für Branchen mit akutem Fachkräftemangel wie Altenpflege und Logistik auf. Zur Qualifikation müssen Antragsteller einen Nachweis über ihren Aufenthalt (Meldebescheinigung, medizinische oder schulische Unterlagen, Rechnungen), ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis aus Spanien und dem Herkunftsland sowie Integrationsnachweise – meist der Abschluss eines kurzen staatsbürgerlichen Orientierungskurses der Regionalregierungen – vorlegen. Die Gebühren sind auf 50 Euro begrenzt, und das Ministerium für Integration hat zugesagt, „einfache“ Fälle innerhalb von 45 Tagen zu bearbeiten. Gewerkschaften, die die Mitarbeiter der Einwanderungsbehörden vertreten, warnen jedoch vor einer möglichen Verdreifachung der Fallzahlen über Nacht und fordern eine Notfall-Einstellungsoffensive. Ein Pilotversuch des Online-Portals in Andalusien letzte Woche zeigte zeitweise Ausfälle, als mehr als 40.000 Nutzer gleichzeitig versuchten, sich einzuloggen. Für Arbeitgeber ergeben sich sofortige praktische Folgen: Unternehmen, die neu regulierte Arbeitskräfte einstellen möchten, können auf einen Prioritätspool zugreifen, den der Öffentliche Arbeitsdienst wöchentlich veröffentlicht, um die Vertragsregistrierung zu erleichtern. Ausländische Entsandte, die sich bereits in Spanien aufhalten – etwa Angehörige von innerbetrieblichen Transferierten mit abgelaufenen Visa – können den Erlass nutzen, um ihren Status ohne Ausreise zu erneuern und so Konsularstaus zu vermeiden. Mobility-Manager werden jedoch zu längeren Vorlaufzeiten geraten: Nach Ablauf der einjährigen Erlaubnis müssen Inhaber auf die reguläre Aufenthaltskarte wechseln, ein Verfahren, das derzeit in Madrid und Barcelona bis zu drei Monate dauert. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2026 – die kommenden 11 Wochen werden Spaniens neue digitale Einwanderungsinfrastruktur auf die Probe stellen. Experten sehen bei Erfolg in dem Modell einen möglichen Einfluss auf breitere EU-Debatten über arbeitsmarktgetriebene Regularisierungen – ein deutlicher Gegensatz zum restriktiven Kurs, der anderswo in Europa vorherrscht.
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