
Belgien muss afghanischen Vertretern, die zu Gesprächen der Europäischen Kommission über Rückführungen von Migranten in Brüssel erwartet werden, Kurzzeit-Schengenvisa ausstellen, bestätigte das Amt für Asyl und Migration am 22. April. Die Erklärung folgt auf Medienberichte, wonach Taliban-Vertreter an „technischen Gesprächen“ über die Rückführung von Afghanen teilnehmen könnten, deren Asylanträge in der EU abgelehnt wurden. Als Gastgeberstaat der EU-Institutionen ist Belgien gesetzlich verpflichtet, die Teilnahme durch die Ausstellung von Einreisevisa zu ermöglichen, erklärte Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt gegenüber Journalisten. Sie fügte hinzu, dass die Visa auf die Dauer der Treffen begrenzt und einer üblichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen würden. Die Aussicht, dass Taliban-Delegierte sich frei im Schengen-Raum bewegen könnten, stieß auf Kritik von Frauenrechtsgruppen und einigen Parlamentariern. Aus Mobilitätssicht verdeutlicht der Fall Belgiens Verpflichtungen aus dem EU-Hauptquartiersabkommen von 1965, das die übliche Visapolitik außer Kraft setzen kann. Unternehmen, die Delegationen oder Entsandte im Rahmen von EU-Programmen beherbergen, sollten beachten, dass solche Verpflichtungen Visa auch für Staatsangehörige von Ländern mit EU-Sanktionen oder ohne diplomatische Anerkennung beschleunigen können. Ein Termin für die Gespräche steht bislang nicht fest. Sollten sie stattfinden, wird die belgische Grenzpolizei voraussichtlich „Visa mit eingeschränkter territorialer Gültigkeit“ (LTV) ausstellen, die die Reise auf Belgien und möglicherweise Luxemburg beschränken – ähnlich wie bei bestimmten UN-Konferenzen in Genf. Die Kontroverse unterstreicht zudem die umfassenderen Bemühungen der EU, trotz fehlender formeller Beziehungen mit Afghanistan Rückführungsabkommen auszuhandeln. Unternehmen, die afghanische Staatsangehörige in Belgien beschäftigen, sollten politische Entwicklungen beobachten, die Asylchancen und Zeitpläne für Familienzusammenführungen beeinflussen könnten.