
Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, angeführt von Portugal, bestätigten am Wochenende, dass ab Juli 2026 strengere Dokumentationsanforderungen für Langzeitvisa in Kraft treten werden. In einem am 26. April erneut veröffentlichten Artikel erklärten portugiesische Behörden, dass Antragsteller aus Brasilien künftig ein monatliches Einkommen nachweisen müssen, das mindestens dem portugiesischen Mindestlohn entspricht, sowie detailliertere Kontoauszüge und Mietverträge vorlegen müssen. Obwohl brasilianische Staatsbürger für Schengen-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen weiterhin visumfrei bleiben, wirken sich die neuen Nachweispflichten und längeren Bearbeitungszeiten erheblich auf Studierende, Entsandte und digitale Nomaden aus, die für Arbeit oder Studium in Europa leben wollen.
Die Ankündigung fällt mit der schrittweisen Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) zusammen, das biometrische Daten an allen Außengrenzen erfasst, sowie mit Amsterdams Entscheidung, an jedem Einreisepunkt biometrische Daten zu erheben. Mobilitätsteams in Unternehmen sollten mit längeren Vorlaufzeiten rechnen – bis zu 60 Tage für deutsche Nationalvisa, warnt der Bericht – sowie mit höheren Ablehnungsquoten, wenn Nachweise über Unterkunft oder ausreichende finanzielle Mittel fehlen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit Intra-Company-Transfer-Visa nach Portugal, Spanien oder Italien entsenden, wird empfohlen, die Dokumentensammlung mindestens vier Monate im Voraus zu beginnen und höhere Konsulatsgebühren einzuplanen. Reiseverantwortliche sollten zudem Kurzzeitentsandte über die bevorstehende ETIAS-Reisegenehmigung informieren, die weiterhin für Anfang 2027 geplant ist, um Verwechslungen zwischen den beiden Systemen zu vermeiden.
Trotz des verschärften Regimes bleiben touristische Besuche unverändert, und die Europäische Kommission bekräftigte, dass eine Wiedereinführung von Schengen-Touristenvisa für Brasilianer nicht zur Debatte steht. Analysten weisen jedoch darauf hin, dass der politische Druck zur Eindämmung irregulärer Migration vor dem Wahlzyklus 2026–27 in mehreren EU-Ländern voraussichtlich nicht nachlassen wird, sodass weitere Anpassungen der Arbeitserlaubnisquoten nicht ausgeschlossen werden können.
Die Ankündigung fällt mit der schrittweisen Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) zusammen, das biometrische Daten an allen Außengrenzen erfasst, sowie mit Amsterdams Entscheidung, an jedem Einreisepunkt biometrische Daten zu erheben. Mobilitätsteams in Unternehmen sollten mit längeren Vorlaufzeiten rechnen – bis zu 60 Tage für deutsche Nationalvisa, warnt der Bericht – sowie mit höheren Ablehnungsquoten, wenn Nachweise über Unterkunft oder ausreichende finanzielle Mittel fehlen. Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit Intra-Company-Transfer-Visa nach Portugal, Spanien oder Italien entsenden, wird empfohlen, die Dokumentensammlung mindestens vier Monate im Voraus zu beginnen und höhere Konsulatsgebühren einzuplanen. Reiseverantwortliche sollten zudem Kurzzeitentsandte über die bevorstehende ETIAS-Reisegenehmigung informieren, die weiterhin für Anfang 2027 geplant ist, um Verwechslungen zwischen den beiden Systemen zu vermeiden.
Trotz des verschärften Regimes bleiben touristische Besuche unverändert, und die Europäische Kommission bekräftigte, dass eine Wiedereinführung von Schengen-Touristenvisa für Brasilianer nicht zur Debatte steht. Analysten weisen jedoch darauf hin, dass der politische Druck zur Eindämmung irregulärer Migration vor dem Wahlzyklus 2026–27 in mehreren EU-Ländern voraussichtlich nicht nachlassen wird, sodass weitere Anpassungen der Arbeitserlaubnisquoten nicht ausgeschlossen werden können.
Quelle: Sampi