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Aufenthaltserlaubnis-Steuern steigen ab 1. Mai: Was Arbeitgeber wissen müssen

Apr. 28, 2026
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Aufenthaltserlaubnis-Steuern steigen ab 1. Mai: Was Arbeitgeber wissen müssen
Ein am 27. April 2026 veröffentlichter Artikel des Bürgerinformationsportals Démarches Administratives bestätigt, dass ab dem kommenden Montag, dem 1. Mai 2026, nahezu alle Kategorien französischer Aufenthaltstitel teurer werden. Die Preiserhöhung, die im Finanzgesetz 2026 verankert und durch ministeriellen Erlass formalisiert wurde, hebt die Standardgebühr für eine erste Carte de Séjour von 200 € auf 300 € an und verdoppelt die ermäßigte Gebühr für Studierende und Saisonarbeiter auf 100 €. Die separate „droit de timbre“, die bei Ausstellung, Verlängerung oder Ersatz fällig wird, verdoppelt sich ebenfalls auf 50 €, sodass sich die Gesamtkosten für eine reguläre Karte auf 350 € belaufen. Anträge auf Einbürgerung steigen von 55 € auf 255 €.

Für globale Mobilitätsbudgets kommt die Erhöhung ungünstig: Viele Unternehmen hatten ihre Kostenprognosen für 2026 bereits im Januar abgeschlossen, bevor die endgültigen Zahlen veröffentlicht wurden. Verantwortliche für Mobilität sollten Bestellungen umgehend überprüfen, da die Präfekturen ab dem 1. Mai um 00:00 Uhr Zahlungen zum alten Tarif ablehnen – Anträge ohne korrekte Gebühr laufen Gefahr, abgelehnt zu werden. Wo möglich, sollten Sponsoren, die noch Termine in dieser Woche sichern können, die Zahlung zum aktuellen Tarif leisten, um die Zuschläge zu vermeiden.

Aufenthaltserlaubnis-Steuern steigen ab 1. Mai: Was Arbeitgeber wissen müssen


Strategisch könnten die höheren Gebühren die Standortwahl von Talenten beeinflussen. Frankreich bleibt zwar attraktiv durch das Tech-Visum und die EU-Blaue Karte, signalisiert aber, dass Antragsteller künftig einen größeren Anteil der Verwaltungskosten tragen müssen. Arbeitgeber mit großen saisonalen oder Praktikanten-Kohorten (Agro-Lebensmittel, Tourismus, Forschung) sollten die kumulativen Auswirkungen über mehrjährige Einsätze genau kalkulieren. Der Erlass belässt die Brexit-„Artikel-50“-Aufenthaltskarten kostenfrei, sodass bereits ansässige britische Mitarbeiter weiterhin einen Kostenvorteil gegenüber neuen Drittstaatsangehörigen haben.

Unternehmen sollten die neue Gebührenordnung in ihre Umzugskostenrechner, Reiserichtlinien und ab dem 1. Mai ausgestellte Vertragsangebote einarbeiten. Schließlich wird ab dem 4. Mai der bisher kostenlose Umtausch ausländischer Führerscheine zu einer kostenpflichtigen Dienstleistung von 40 € – ein zusätzlicher Punkt, der in Checklisten für die Einarbeitung von entsandten Mitarbeitern mit fahrberechtigten Angehörigen berücksichtigt werden muss.
Quelle: Démarches Administratives

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