
Die Europäische Kommission hat den Schengen-Mitgliedstaaten, einschließlich der Schweiz, erlaubt, die verpflichtende Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern an den Außengrenzen auszusetzen, wenn die Passagierwarteschlangen unüberschaubar werden. Diese Flexibilität gilt seit dem 2. Mai, weniger als einen Monat nach dem vollständigen Start des Ein- und Ausreisesystems (EES) am 10. April. Schweizer Grenzbeamte an den Flughäfen Zürich und Genf können nun vorübergehend wieder auf manuelle Passstempel zurückgreifen, wenn E-Gates und biometrische Kioske zu langen Wartezeiten führen.
Diese Entscheidung folgt auf Berichte über stundenlange Warteschlangen und verpasste Anschlussflüge an wichtigen Drehkreuzen wie Paris-Charles-de-Gaulle und Amsterdam-Schiphol, wo Engpässe die Fluggesellschaften zwangen, Transitpassagiere umzubuchen. Wichtig ist, dass die EES-Datenbank weiterhin aktiv bleibt; die Ausnahmeregelung betrifft nur die Echtzeiterfassung der biometrischen Daten. Reisende aus Drittstaaten werden weiterhin bei Ein- und Ausreise erfasst, die Daten können jedoch nachträglich hochgeladen werden, sobald sich die Lage entspannt.
Fluggesellschaften sind weiterhin verpflichtet, Advance Passenger Information (API) und Passenger Name Record (PNR) Daten zu übermitteln. Für in der Schweiz ansässige multinationale Unternehmen bietet die Änderung kurzfristige Entlastung in der Hochphase der Frühjahrskonferenzen. Reiseverantwortliche sollten jedoch die kürzlich eingeführten 30-minütigen Anschlusszeitpuffer in den Reiseplänen beibehalten, bis die Leistungsdaten eine nachhaltige Verbesserung zeigen.
Mitarbeitende mit Einreise-Schengen-Visa müssen beachten, dass manuelle Stempel auf ihren 90/180-Tage-Aufenthaltszeitraum angerechnet werden, was die Berechnung von Überziehungen beeinflussen kann. Blickt man in die Zukunft, betont Brüssel, dass die Ausnahmeregelung nur vorübergehend ist. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Beschaffung von Kiosken und die Schulung des Personals vor dem Start des digitalen Schengen-Visums und ETIAS, der nun für Oktober 2026 geplant ist, zu beschleunigen. Die Schweizer Behörden haben bereits 120 zusätzliche biometrische Gates für die Flughäfen Zürich und Basel bestellt, die bis Jahresende installiert werden sollen.
Diese Entscheidung folgt auf Berichte über stundenlange Warteschlangen und verpasste Anschlussflüge an wichtigen Drehkreuzen wie Paris-Charles-de-Gaulle und Amsterdam-Schiphol, wo Engpässe die Fluggesellschaften zwangen, Transitpassagiere umzubuchen. Wichtig ist, dass die EES-Datenbank weiterhin aktiv bleibt; die Ausnahmeregelung betrifft nur die Echtzeiterfassung der biometrischen Daten. Reisende aus Drittstaaten werden weiterhin bei Ein- und Ausreise erfasst, die Daten können jedoch nachträglich hochgeladen werden, sobald sich die Lage entspannt.
Fluggesellschaften sind weiterhin verpflichtet, Advance Passenger Information (API) und Passenger Name Record (PNR) Daten zu übermitteln. Für in der Schweiz ansässige multinationale Unternehmen bietet die Änderung kurzfristige Entlastung in der Hochphase der Frühjahrskonferenzen. Reiseverantwortliche sollten jedoch die kürzlich eingeführten 30-minütigen Anschlusszeitpuffer in den Reiseplänen beibehalten, bis die Leistungsdaten eine nachhaltige Verbesserung zeigen.
Mitarbeitende mit Einreise-Schengen-Visa müssen beachten, dass manuelle Stempel auf ihren 90/180-Tage-Aufenthaltszeitraum angerechnet werden, was die Berechnung von Überziehungen beeinflussen kann. Blickt man in die Zukunft, betont Brüssel, dass die Ausnahmeregelung nur vorübergehend ist. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Beschaffung von Kiosken und die Schulung des Personals vor dem Start des digitalen Schengen-Visums und ETIAS, der nun für Oktober 2026 geplant ist, zu beschleunigen. Die Schweizer Behörden haben bereits 120 zusätzliche biometrische Gates für die Flughäfen Zürich und Basel bestellt, die bis Jahresende installiert werden sollen.
Quelle: ObservAlgerie
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