
Die EU-Arbeitsminister haben sich am 29. April in Brüssel auf eine lang diskutierte Reform der Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit geeinigt. Demnach erhalten Grenzgänger, die ihren Job verlieren, künftig bis zu sechs Monate lang Arbeitslosengeld aus dem Land, in dem sie zuletzt gearbeitet haben – und nicht mehr aus ihrem Wohnsitzland.
Die Schweiz, obwohl kein EU-Mitglied, wendet die Verordnung über das Abkommen über die Freizügigkeit der Personen (AFMP) an. Die Änderung kann daher ohne Zustimmung der Schweiz im Gemeinsamen Ausschuss nicht in Kraft treten; Bern hat bisher keine Stellungnahme abgegeben.
Derzeit erstattet die Schweiz den Nachbarstaaten die ersten drei Monate der an ehemalige Grenzgänger gezahlten Leistungen, was 2025 Kosten von 283 Millionen CHF verursacht. Die Ausweitung der Bezugsdauer auf sechs Monate und die Verlagerung der Hauptverantwortung auf die Schweiz könnten die Bundesausgaben für die Arbeitslosenversicherung deutlich erhöhen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erklärt, eine genaue Modellierung sei erst möglich, wenn Brüssel den Text finalisiert hat. Arbeitgeberverbände rechnen jedoch mit zusätzlichen jährlichen Kosten von 200 bis 300 Millionen CHF.
Im vierten Quartal 2025 waren rund 411.000 Grenzgänger – überwiegend mit Wohnsitz in Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich – in der Schweiz beschäftigt und deckten wichtige Engpässe im Gesundheitswesen, in den Life Sciences und in der Hightech-Produktion.
Eine Erhöhung der Lohnabgaben zur Finanzierung höherer Leistungen könnte die Kosten für Schweizer Arbeitsplätze erhöhen und die Budgetplanung für Unternehmen erschweren, die auf tägliche Grenzpendler angewiesen sind.
Teams für globale Mobilität sollten die bevorstehenden AFMP-Verhandlungen genau verfolgen; falls die Schweiz die Reform akzeptiert, müssen HR-Budgets möglicherweise höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einplanen oder überarbeitete Kostenbeteiligungsklauseln in Entsendungsverträgen berücksichtigen.
Die Schweiz, obwohl kein EU-Mitglied, wendet die Verordnung über das Abkommen über die Freizügigkeit der Personen (AFMP) an. Die Änderung kann daher ohne Zustimmung der Schweiz im Gemeinsamen Ausschuss nicht in Kraft treten; Bern hat bisher keine Stellungnahme abgegeben.
Derzeit erstattet die Schweiz den Nachbarstaaten die ersten drei Monate der an ehemalige Grenzgänger gezahlten Leistungen, was 2025 Kosten von 283 Millionen CHF verursacht. Die Ausweitung der Bezugsdauer auf sechs Monate und die Verlagerung der Hauptverantwortung auf die Schweiz könnten die Bundesausgaben für die Arbeitslosenversicherung deutlich erhöhen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erklärt, eine genaue Modellierung sei erst möglich, wenn Brüssel den Text finalisiert hat. Arbeitgeberverbände rechnen jedoch mit zusätzlichen jährlichen Kosten von 200 bis 300 Millionen CHF.
Im vierten Quartal 2025 waren rund 411.000 Grenzgänger – überwiegend mit Wohnsitz in Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich – in der Schweiz beschäftigt und deckten wichtige Engpässe im Gesundheitswesen, in den Life Sciences und in der Hightech-Produktion.
Eine Erhöhung der Lohnabgaben zur Finanzierung höherer Leistungen könnte die Kosten für Schweizer Arbeitsplätze erhöhen und die Budgetplanung für Unternehmen erschweren, die auf tägliche Grenzpendler angewiesen sind.
Teams für globale Mobilität sollten die bevorstehenden AFMP-Verhandlungen genau verfolgen; falls die Schweiz die Reform akzeptiert, müssen HR-Budgets möglicherweise höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einplanen oder überarbeitete Kostenbeteiligungsklauseln in Entsendungsverträgen berücksichtigen.
Quelle: blue News