
Der Schweizer Bundesrat hat bestätigt, dass die Kontingente für B- und L-Bewilligungen im Jahr 2026 – Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Fachkräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten – unverändert bei 8.500 bleiben (4.500 B-Bewilligungen und 4.000 L-Bewilligungen). Die am Sonntagabend, 3. Mai, in Bern veröffentlichte Mitteilung beendet wochenlange Lobbyarbeit von Branchenverbänden, die eine Erhöhung der Kontingente gefordert hatten, um den chronischen Fachkräftemangel in den Life-Sciences, im Finanzsektor sowie in den Hightech-Standorten Zürich, Basel und Genf zu lindern.
Die Schweiz betreibt ein zweistufiges Einwanderungssystem: EU- und EFTA-Bürger genießen Freizügigkeit, während alle anderen Staatsangehörigen um ein streng limitiertes Kontingent an Bewilligungen konkurrieren müssen. Der Bundesrat hatte das Kontingent zuletzt 2022 als pandemiebedingten Impuls erhöht, doch der innenpolitische Druck zur Begrenzung der Zuwanderung hat vor dem Referendum am 14. Juni zur Initiative „Nein zur 10-Millionen-Schweiz“ zugenommen.
Die unveränderten Zahlen signalisieren, dass die Regierung versucht, die Interessen der Wirtschaft mit einer wachsamen Bevölkerung in Einklang zu bringen. Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung zwar Planungssicherheit, aber wenig Flexibilität. Personalabteilungen müssen die Einstellungen für 2026 Monate im Voraus planen und sich auf die dringendsten Nicht-EU-Positionen konzentrieren. Große multinationale Unternehmen mit globalen Mobilitätsprogrammen – darunter Novartis, UBS, Google und ABB – werden voraussichtlich direkt nach Öffnung der kantonalen Portale im November Anträge stellen, um sich einen Anteil am begrenzten Kontingent zu sichern.
Talentexperten warnen, dass das unveränderte Kontingent zum Wachstumshemmnis werden könnte, falls die Weltwirtschaft im nächsten Jahr anzieht. „Wir sind bereits Ende Sommer mit den L-Bewilligungen ausgereizt“, so ein Relocation-Berater in Zürich. Besonders kleinere Firmen ohne eigene Mobilitätsabteilung sind betroffen: Sobald das Kontingent erschöpft ist, müssen sie Einstellungen verschieben, Arbeiten auslagern oder Projekte ins Ausland verlagern.
Praktisch bedeutet das für Entsandte, dass sie für 2026 mehr Vorlaufzeit bei den Umzugsplänen einplanen sollten. Die kantonalen Arbeitsmarktprüfungen bleiben streng, und Ablehnungen wegen Kontingenterschöpfung sind nicht anfechtbar. Unternehmen wird geraten, alternative Optionen bereitzuhalten – etwa kurzfristige Einsätze unter der 90-Tage-Meldepflicht oder EU-interne Versetzungen in Nachbarbüros –, falls die Nachfrage erneut das Angebot übersteigt.
Die Schweiz betreibt ein zweistufiges Einwanderungssystem: EU- und EFTA-Bürger genießen Freizügigkeit, während alle anderen Staatsangehörigen um ein streng limitiertes Kontingent an Bewilligungen konkurrieren müssen. Der Bundesrat hatte das Kontingent zuletzt 2022 als pandemiebedingten Impuls erhöht, doch der innenpolitische Druck zur Begrenzung der Zuwanderung hat vor dem Referendum am 14. Juni zur Initiative „Nein zur 10-Millionen-Schweiz“ zugenommen.
Die unveränderten Zahlen signalisieren, dass die Regierung versucht, die Interessen der Wirtschaft mit einer wachsamen Bevölkerung in Einklang zu bringen. Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung zwar Planungssicherheit, aber wenig Flexibilität. Personalabteilungen müssen die Einstellungen für 2026 Monate im Voraus planen und sich auf die dringendsten Nicht-EU-Positionen konzentrieren. Große multinationale Unternehmen mit globalen Mobilitätsprogrammen – darunter Novartis, UBS, Google und ABB – werden voraussichtlich direkt nach Öffnung der kantonalen Portale im November Anträge stellen, um sich einen Anteil am begrenzten Kontingent zu sichern.
Talentexperten warnen, dass das unveränderte Kontingent zum Wachstumshemmnis werden könnte, falls die Weltwirtschaft im nächsten Jahr anzieht. „Wir sind bereits Ende Sommer mit den L-Bewilligungen ausgereizt“, so ein Relocation-Berater in Zürich. Besonders kleinere Firmen ohne eigene Mobilitätsabteilung sind betroffen: Sobald das Kontingent erschöpft ist, müssen sie Einstellungen verschieben, Arbeiten auslagern oder Projekte ins Ausland verlagern.
Praktisch bedeutet das für Entsandte, dass sie für 2026 mehr Vorlaufzeit bei den Umzugsplänen einplanen sollten. Die kantonalen Arbeitsmarktprüfungen bleiben streng, und Ablehnungen wegen Kontingenterschöpfung sind nicht anfechtbar. Unternehmen wird geraten, alternative Optionen bereitzuhalten – etwa kurzfristige Einsätze unter der 90-Tage-Meldepflicht oder EU-interne Versetzungen in Nachbarbüros –, falls die Nachfrage erneut das Angebot übersteigt.
Quelle: Swiss Observer
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