
Die Europäische Kommission hat am 3. Mai eine Richtlinie veröffentlicht, die es den Schengen-Mitgliedstaaten erlaubt, die verpflichtende biometrische Komponente des Ein- und Ausreisesystems (EES) während Spitzenzeiten auszusetzen, sofern die Reisepässe weiterhin manuell abgestempelt und die Reisedaten später hochgeladen werden. Die arabische Tageszeitung Al-Khaleej berichtet, dass diese Flexibilität gewährt wurde, nachdem Italien und Frankreich gemeinsame Belege vorgelegt hatten, die Wartezeiten von über 60 Minuten an mehreren wichtigen Flughäfen während des Maifeiertags zeigten.
Nach der Entscheidung können Grenzschutzkommandanten einen „Manuell-Modus“ aktivieren, der traditionelle Kontrollkabinen wieder öffnet und auf das Stempeln mit Tinte zurückgreift, sobald bestimmte Schwellenwerte bei Warteschlangen oder Bearbeitungszeiten überschritten werden. Fluggesellschaften sind weiterhin verpflichtet, Vorausreisendeninformationen zu übermitteln, und die Staaten müssen etwaige Rückstände bei der biometrischen Erfassung innerhalb von 48 Stunden aufarbeiten. Die Datenbank bleibt aktiv, um Überziehungsfälle und Warnmeldungen zu überwachen.
Die Kommission empfiehlt Reisenden und Mobilitätsmanagern, während der Umstellungsphase auf das hybride System zusätzliche 30 Minuten für Umstiege einzuplanen. Unternehmensanwälte für Einwanderungsrecht warnen, dass manuelles Stempeln die Berechnung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum erschweren kann und raten dazu, Bordkarten und Hotelrechnungen als ergänzende Nachweise aufzubewahren.
Mittelfristig beschleunigt Brüssel zwei digitale Lösungen: eine mobile Vorregistrierungs-App, die im Juni pilotiert werden soll, sowie das ETIAS-Reisegenehmigungssystem, dessen Start nun für Oktober 2026 geplant ist. Beide sollen die Zeit, die ein Passagier an einem Kiosk verbringt, von derzeit 90 Sekunden auf unter 45 Sekunden reduzieren.
Für globale Mobilitätsteams bietet die neue Richtlinie zwar dringend benötigte Entlastung, bringt aber auch zusätzliche Komplexität mit sich: Richtlinien müssen aktualisiert werden, um gemischte Stempel- und biometrische Datensätze abzubilden, und Reisende müssen über die Möglichkeit zusätzlicher Passstempel informiert werden, die künftige Aufenthaltsgrenzen beeinflussen könnten.
Nach der Entscheidung können Grenzschutzkommandanten einen „Manuell-Modus“ aktivieren, der traditionelle Kontrollkabinen wieder öffnet und auf das Stempeln mit Tinte zurückgreift, sobald bestimmte Schwellenwerte bei Warteschlangen oder Bearbeitungszeiten überschritten werden. Fluggesellschaften sind weiterhin verpflichtet, Vorausreisendeninformationen zu übermitteln, und die Staaten müssen etwaige Rückstände bei der biometrischen Erfassung innerhalb von 48 Stunden aufarbeiten. Die Datenbank bleibt aktiv, um Überziehungsfälle und Warnmeldungen zu überwachen.
Die Kommission empfiehlt Reisenden und Mobilitätsmanagern, während der Umstellungsphase auf das hybride System zusätzliche 30 Minuten für Umstiege einzuplanen. Unternehmensanwälte für Einwanderungsrecht warnen, dass manuelles Stempeln die Berechnung der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum erschweren kann und raten dazu, Bordkarten und Hotelrechnungen als ergänzende Nachweise aufzubewahren.
Mittelfristig beschleunigt Brüssel zwei digitale Lösungen: eine mobile Vorregistrierungs-App, die im Juni pilotiert werden soll, sowie das ETIAS-Reisegenehmigungssystem, dessen Start nun für Oktober 2026 geplant ist. Beide sollen die Zeit, die ein Passagier an einem Kiosk verbringt, von derzeit 90 Sekunden auf unter 45 Sekunden reduzieren.
Für globale Mobilitätsteams bietet die neue Richtlinie zwar dringend benötigte Entlastung, bringt aber auch zusätzliche Komplexität mit sich: Richtlinien müssen aktualisiert werden, um gemischte Stempel- und biometrische Datensätze abzubilden, und Reisende müssen über die Möglichkeit zusätzlicher Passstempel informiert werden, die künftige Aufenthaltsgrenzen beeinflussen könnten.
Quelle: Al-Khaleej
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