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Frankreich stimmt für Verlängerung der Haftdauer von „gefährlichen“ irregulären Migranten auf sieben Monate

Mai 7, 2026
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Frankreich stimmt für Verlängerung der Haftdauer von „gefährlichen“ irregulären Migranten auf sieben Monate
In einer späten Sitzung am 5. Mai verabschiedete die französische Nationalversammlung das sogenannte Rodwell-Gesetz, das die maximale Dauer der administrativen Haft für irreguläre Migranten, die als „ernste Bedrohung der öffentlichen Ordnung“ eingestuft werden, von 90 auf 210 Tage anhebt. Bisher galt die Sieben-Monats-Grenze nur für Terrorismusfälle; der neue Text erweitert sie auf Verurteilungen wegen Mord, Vergewaltigung und groß angelegtem Drogenhandel. Das Innenministerium argumentiert, dass der längere Zeitraum den Präfekturen helfen werde, die konsularischen Laissez-passer-Dokumente zu erhalten, die für Abschiebungen erforderlich sind – insbesondere bei Staaten, die nur zögerlich mitarbeiten und deren Identitätsüberprüfung Monate dauern kann. Kritiker, darunter die NGO France Terre d’Asile, entgegnen, dass im vergangenen Jahr nur 39 % der in Haft befindlichen Personen tatsächlich abgeschoben wurden und die Kosten stark ansteigen werden: Der Rechnungshof beziffert einen Tag in Haft auf 602 €, was bei 210 Tagen 126.000 € bedeutet. Aus Sicht der Unternehmensmobilität verschärft die Maßnahme das gesamte Einwanderungsumfeld in Frankreich und könnte die Überprüfung ausländischer Mitarbeiter mit geringfügigen Vorstrafen intensivieren. Arbeitgeber müssen mit längeren Bearbeitungszeiten bei Hintergrundprüfungen rechnen und sollten mit zusätzlichen Dokumentationsanforderungen bei Visums- oder Aufenthaltserlaubnisverfahren rechnen. Auch die Zeitpläne für Familienzusammenführungen könnten sich verlängern, wenn Angehörige einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung unterliegen. Das Gesetz muss noch den Senat passieren und die Prüfung durch den Verfassungsrat überstehen – doch da Präsident Macrons Koalition den Text öffentlich unterstützt, werden nur geringfügige Änderungen erwartet. Weltweit tätige Unternehmen mit Niederlassungen in Frankreich sollten ihre internen Compliance-Protokolle überprüfen und sicherstellen, dass alle nicht-EU-Mitarbeiter stets über gültige Aufenthaltsdokumente verfügen, um unbeabsichtigte Risiken durch strengere Kontrollen zu vermeiden.
Quelle: Planet.fr

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