
Bei einer Parteiveranstaltung in Rom am 17. Mai kündigte Vizepremier Matteo Salvini an, dass die Lega einen Gesetzentwurf ausarbeitet, der den permesso di soggiorno (Aufenthaltstitel) von Nicht-EU-Bürgern, die wegen „schwerer Straftaten“ verurteilt wurden, widerrufen und deren sofortige Ausweisung aus Italien vorsieht. Salvini bezeichnete den Aufenthaltstitel als „ein Zeichen der Großzügigkeit und des Vertrauens des italienischen Volkes: Wird dieses Vertrauen missbraucht, muss das Dokument entzogen werden.“
Der Vorschlag sieht ein Punktesystem vor, ähnlich dem italienischen Führerscheinmodell. Jeder Nicht-EU-Aufenthaltstitel beginnt mit einer bestimmten Punktzahl; Gerichtsurteile führen zu automatischen Punktabzügen. Unterschreitet die Punktzahl eine noch festzulegende Schwelle, wird der Aufenthaltstitel ungültig und Einleitungsverfahren zur Ausweisung folgen. Quellen aus der Lega berichten, dass der Gesetzentwurf auch parallele Regelungen für den Widerruf kürzlich erworbener Staatsbürgerschaften bei Terrorismusfällen vorsieht – ein Thema, das seit 2018 immer wieder diskutiert wird.
Beamte des Innenministeriums betonen, dass ein automatisches Widerrufssystem mit der EU-Richtlinie 2003/109/EG über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sowie mit verfassungsrechtlichen Schutzvorschriften gegen Staatenlosigkeit vereinbar sein muss. Koalitionspartner reagierten unterschiedlich: Außenminister Antonio Tajani (Forza Italia) wies darauf hin, dass der von Salvini genannte Verdächtige des jüngsten Autounfalls in Modena tatsächlich italienischer Staatsbürger und kein Ausländer sei, während der zentristische Parteichef Carlo Calenda den Plan als „reine Show“ kritisierte, solange keine gerichtlichen Schutzmechanismen klar definiert sind.
Für Arbeitgeber bringt die Ankündigung neue Unsicherheiten in die Personalplanung: Italien beschäftigt über 2,3 Millionen Nicht-EU-Arbeitnehmer, viele in Branchen, die bereits mit Arbeitskräftemangel kämpfen. Experten für Einwanderungsrecht erwarten eine Zunahme von Überprüfungen der Disziplinarakten und einen möglichen Abschreckungseffekt bei innerbetrieblichen Versetzungen, falls internationale Mitarbeiter ihren legalen Aufenthalt als unsicher wahrnehmen. Unternehmen sollten ihre Personalabteilungen über den legislativen Zeitplan informieren (Entwurf wird bis Juli im Senat erwartet) und mögliche Übergangsregelungen für bestehende Beschäftigte im Blick behalten.
Obwohl sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann, ist seine politische Bedeutung groß: Umfragen zeigen, dass Sicherheit und Migration konstant zu den drei wichtigsten Wähleranliegen zählen. Multinationale Unternehmen sollten daher Szenarien für strengere Compliance-Anforderungen planen – etwa verpflichtende Führungszeugnisse bei der Einstellung – oder für eine Zukunft, in der bestimmte verurteilte Mitarbeiter ihr Aufenthaltsrecht verlieren, was Abfindungen sowie Auswirkungen auf Wohn- und Schulverhältnisse ihrer Familien nach sich ziehen könnte.
Der Vorschlag sieht ein Punktesystem vor, ähnlich dem italienischen Führerscheinmodell. Jeder Nicht-EU-Aufenthaltstitel beginnt mit einer bestimmten Punktzahl; Gerichtsurteile führen zu automatischen Punktabzügen. Unterschreitet die Punktzahl eine noch festzulegende Schwelle, wird der Aufenthaltstitel ungültig und Einleitungsverfahren zur Ausweisung folgen. Quellen aus der Lega berichten, dass der Gesetzentwurf auch parallele Regelungen für den Widerruf kürzlich erworbener Staatsbürgerschaften bei Terrorismusfällen vorsieht – ein Thema, das seit 2018 immer wieder diskutiert wird.
Beamte des Innenministeriums betonen, dass ein automatisches Widerrufssystem mit der EU-Richtlinie 2003/109/EG über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sowie mit verfassungsrechtlichen Schutzvorschriften gegen Staatenlosigkeit vereinbar sein muss. Koalitionspartner reagierten unterschiedlich: Außenminister Antonio Tajani (Forza Italia) wies darauf hin, dass der von Salvini genannte Verdächtige des jüngsten Autounfalls in Modena tatsächlich italienischer Staatsbürger und kein Ausländer sei, während der zentristische Parteichef Carlo Calenda den Plan als „reine Show“ kritisierte, solange keine gerichtlichen Schutzmechanismen klar definiert sind.
Für Arbeitgeber bringt die Ankündigung neue Unsicherheiten in die Personalplanung: Italien beschäftigt über 2,3 Millionen Nicht-EU-Arbeitnehmer, viele in Branchen, die bereits mit Arbeitskräftemangel kämpfen. Experten für Einwanderungsrecht erwarten eine Zunahme von Überprüfungen der Disziplinarakten und einen möglichen Abschreckungseffekt bei innerbetrieblichen Versetzungen, falls internationale Mitarbeiter ihren legalen Aufenthalt als unsicher wahrnehmen. Unternehmen sollten ihre Personalabteilungen über den legislativen Zeitplan informieren (Entwurf wird bis Juli im Senat erwartet) und mögliche Übergangsregelungen für bestehende Beschäftigte im Blick behalten.
Obwohl sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann, ist seine politische Bedeutung groß: Umfragen zeigen, dass Sicherheit und Migration konstant zu den drei wichtigsten Wähleranliegen zählen. Multinationale Unternehmen sollten daher Szenarien für strengere Compliance-Anforderungen planen – etwa verpflichtende Führungszeugnisse bei der Einstellung – oder für eine Zukunft, in der bestimmte verurteilte Mitarbeiter ihr Aufenthaltsrecht verlieren, was Abfindungen sowie Auswirkungen auf Wohn- und Schulverhältnisse ihrer Familien nach sich ziehen könnte.
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