
Das finnische Innenministerium hat ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren gestartet, das erstmals konkrete einkommensbezogene Schwellenwerte in Euro für Anträge auf Familienzusammenführung direkt in einer Regierungsverordnung festlegt. Nach den derzeitigen Regeln legt der finnische Migrationsdienst (Migri) die erforderliche Höhe der „ausreichenden Mittel“ anhand interner Richtlinien fest; Arbeitgeber und entsandte Mitarbeiter kritisieren seit langem die Intransparenz dieses Verfahrens. Mit der Verankerung der Zahlen im Ausländergesetz will Helsinki eine klarere und rechtssichere Grundlage für Sachbearbeiter und Antragsteller schaffen.
Laut dem am 29. April veröffentlichten Projektentwurf, der am 7. Mai in einer Pressemitteilung bestätigt wurde, gilt die Verordnung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und in begrenzten Fällen für weitere unterhaltsberechtigte Angehörige ausländischer Einwohner Finnlands. Das Innenministerium betonte, dass die „Mindestexistenzsicherung“ nicht gesenkt werde, sondern an die Haushaltsgröße gekoppelt und jährlich indexiert werde. Erste Arbeitspapiere schlagen beispielsweise einen Richtwert von etwa 2.000 Euro pro Monat für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen vor, der für jedes weitere Kind um rund 500 Euro steigt.
Manager für Unternehmensmobilität sehen die Änderung zwiespältig. Positiv ist, dass entsandte Mitarbeiter ihre Budgets künftig mit größerer Sicherheit planen können und Personalabteilungen bei der Organisation langfristiger Einsätze leichter die Einhaltung der Vorgaben nachweisen können. Andererseits könnten Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen – insbesondere Berufseinsteiger im Tech-Bereich und Forscher – Schwierigkeiten haben, ihre Familien nachzuholen, sofern Arbeitgeber nicht Gehälter aufstocken oder Wohnbeihilfen gewähren. Der finnische Tech-Verband TIF weist darauf hin, dass regionale Fachkräftemangel Unternehmen bereits jetzt zur Rekrutierung aus dem Ausland zwingt; strengere Einkommensanforderungen könnten diese Strategie erschweren.
Der Zeitplan für die Reform sieht eine Laufzeit bis zum 31. März 2027 vor, ein Verordnungsentwurf soll im Herbst 2026 vorliegen, die Umsetzung wird Anfang 2027 erwartet. Unternehmen sollten daher jetzt ihre Vergütungspolitik überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die 2027 einen neuen Vertrag unterschreiben, die künftigen Schwellenwerte erfüllen. Migrationsberater empfehlen zudem, Anträge auf Familienzusammenführung noch in diesem Jahr vorzuziehen, um nicht von den höheren Anforderungen im nächsten Jahr betroffen zu sein.
Für multinationale Arbeitgeber in Finnland ist die Botschaft klar: Die Budgetierung für globale Mobilität wird regelbasierter und weniger verhandelbar. Das Nichterfüllen der verbindlichen Einkommensgrenzen kann zu Ablehnungen oder zur Trennung von Familien in den ersten Monaten eines Einsatzes führen – ein Szenario, das Projekte oft zum Scheitern bringt und die Umzugskosten in die Höhe treibt.
Laut dem am 29. April veröffentlichten Projektentwurf, der am 7. Mai in einer Pressemitteilung bestätigt wurde, gilt die Verordnung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und in begrenzten Fällen für weitere unterhaltsberechtigte Angehörige ausländischer Einwohner Finnlands. Das Innenministerium betonte, dass die „Mindestexistenzsicherung“ nicht gesenkt werde, sondern an die Haushaltsgröße gekoppelt und jährlich indexiert werde. Erste Arbeitspapiere schlagen beispielsweise einen Richtwert von etwa 2.000 Euro pro Monat für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen vor, der für jedes weitere Kind um rund 500 Euro steigt.
Manager für Unternehmensmobilität sehen die Änderung zwiespältig. Positiv ist, dass entsandte Mitarbeiter ihre Budgets künftig mit größerer Sicherheit planen können und Personalabteilungen bei der Organisation langfristiger Einsätze leichter die Einhaltung der Vorgaben nachweisen können. Andererseits könnten Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen – insbesondere Berufseinsteiger im Tech-Bereich und Forscher – Schwierigkeiten haben, ihre Familien nachzuholen, sofern Arbeitgeber nicht Gehälter aufstocken oder Wohnbeihilfen gewähren. Der finnische Tech-Verband TIF weist darauf hin, dass regionale Fachkräftemangel Unternehmen bereits jetzt zur Rekrutierung aus dem Ausland zwingt; strengere Einkommensanforderungen könnten diese Strategie erschweren.
Der Zeitplan für die Reform sieht eine Laufzeit bis zum 31. März 2027 vor, ein Verordnungsentwurf soll im Herbst 2026 vorliegen, die Umsetzung wird Anfang 2027 erwartet. Unternehmen sollten daher jetzt ihre Vergütungspolitik überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die 2027 einen neuen Vertrag unterschreiben, die künftigen Schwellenwerte erfüllen. Migrationsberater empfehlen zudem, Anträge auf Familienzusammenführung noch in diesem Jahr vorzuziehen, um nicht von den höheren Anforderungen im nächsten Jahr betroffen zu sein.
Für multinationale Arbeitgeber in Finnland ist die Botschaft klar: Die Budgetierung für globale Mobilität wird regelbasierter und weniger verhandelbar. Das Nichterfüllen der verbindlichen Einkommensgrenzen kann zu Ablehnungen oder zur Trennung von Familien in den ersten Monaten eines Einsatzes führen – ein Szenario, das Projekte oft zum Scheitern bringt und die Umzugskosten in die Höhe treibt.
Quelle: Envoy Global
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