
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur hat mit Erlass II/121 ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf der Nordfahrbahn der A10 Tauern Autobahn zwischen dem 18. Mai 2026 (11:00 Uhr) und dem 23. Mai 2026 (04:00 Uhr) verhängt. Die Maßnahme – im Amtsblatt am 15. Mai veröffentlicht – betrifft die berüchtigte Baustelle Pass Lueg–Werfen, wo Fahrstreifenverengungen bereits an Spitzensamstagen Staus von über 15 km verursachen. Ausnahmen gelten für den Transport von lebenden Tieren, verderblichen Lebensmitteln sowie für Lieferungen zu Großveranstaltungen wie dem Abbau des Eurovision Song Contests in Wien. Alle Ausnahmen müssen jedoch durch entsprechende Nachweise belegt werden und können bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Polizei umgeleitet werden. Die Kontrolle erfolgt über Gewichtssensoren an den Zufahrten in Golling sowie mobile Streifen mit Kennzeichenerkennungskameras. Logistikunternehmen, die Süddeutschland und Norditalien beliefern, müssen auf die Brennerachse A12/A13 ausweichen oder ihre Fahrten auf Nachtzeiten nach Aufhebung des Verbots um 04:00 Uhr legen. Spediteure sollten zudem mit höheren Mautkosten und möglichen Fahrermangel aufgrund verschärfter Lenk- und Ruhezeiten rechnen. Kunden mit Just-in-time-Lieferketten – insbesondere in der Automobilzulieferindustrie – wird empfohlen, Sicherheitsbestände anzulegen oder dringende Sendungen auf den intermodalen Schienenverkehr durch den Tauern-Bahntunnel zu verlagern. Das temporäre Fahrverbot ist Teil einer umfassenderen Regierungsstrategie zum Schutz der Alpenregion vor Lärm und Emissionen sowie zur Beschleunigung von Brückensanierungen vor der Sommerreisewelle. Behörden deuteten an, dass bei einer Rückkehr des Verkehrsaufkommens auf das Niveau von 2019 ähnliche Wochenendfahrverbote im Juni und Juli folgen könnten.