
Das belgische Verfassungsgericht hat der restriktiven Migrationspolitik der Bundesregierung einen schweren Rückschlag versetzt, indem es die Abschaffung der Notfall-Geldhilfe für Asylsuchende für verfassungswidrig erklärte. In seinem Urteil vom 21. Mai 2026 stellte das Gericht fest, dass die Streichung der finanziellen Unterstützung sowohl gegen die im belgischen Grundgesetz verankerte Menschenwürde als auch gegen die EU-Aufnahmerichtlinie verstößt. Bislang hatte die Reform Fedasil erlaubt, jegliche finanzielle Hilfe zu verweigern – selbst für medizinisch besonders schutzbedürftige Personen oder Antragsteller, die bei voller Auslastung der Aufnahmeeinrichtungen obdachlos blieben. Das Urteil stellt nun ein Sicherheitsnetz wieder her, das Sozialämter (CPAS/OCMW) in Fällen von Überbelegung, Krankheit oder Behinderung nutzen konnten, wenn eine Unterbringung in Sammelunterkünften nicht möglich war. Die Anwälte der Kläger argumentierten, dass ein vollständiges Verbot von Bargeldhilfen die praktische Realität ignoriert, dass nicht immer Betten verfügbar sind, und Menschen so auf der Straße in Not geraten. Das Gericht stimmte dem zu und betonte, dass „Menschenwürde nicht vom Zustand des Aufnahmesystems abhängen darf.“ Politisch ist die Entscheidung ein Rückschlag für Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt, die Belgiens Politik als „die strengste in Europa“ positionieren wollte. Van Bossuyt bezeichnete die Bargeldhilfe-Klausel als weitgehend symbolisch und kündigte an, die Regeln dort weiter zu verschärfen, wo es rechtlich möglich sei. Oppositionsparteien und NGOs begrüßten das Urteil hingegen als wichtige Erinnerung daran, dass Reformen verfassungs- und EU-rechtliche Vorgaben respektieren müssen. Für Arbeitgeber und Koordinatoren von Umsiedlungsprogrammen verringert das Urteil das Risiko plötzlicher Obdachlosigkeit bei Angehörigen von Arbeitserlaubnisinhabern, deren asylsuchende Familienmitglieder sich noch in der Schwebe befinden. Kommunale Behörden können wieder begrenzte finanzielle Unterstützung gewähren, was den Druck auf lokale Wohltätigkeitsorganisationen mindert, die die Lücke bislang füllten. Unternehmen mit Diversity- oder CSR-Programmen könnten ihre Kooperationen mit CPAS-Büros neu bewerten, die nun wieder solche Zahlungen abwickeln werden. Blickt man voraus, hat das Gericht die Schwesterregelung – die Fedasil erlaubt, Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land Schutz genießen, die Unterbringung zu verweigern – dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Ein abschließendes Urteil zu dieser Klausel könnte die belgische Asyllandschaft weiter verändern, bevor der EU-Migrationspakt im Juni 2026 vollständig in Kraft tritt.
Quelle: The Brussels Times