
Dreiergespräche in Brüssel am 21. Mai 2026 scheiterten ohne Einigung über die neue EU-„Rückführungsverordnung“. Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament sind uneins darüber, wann und wie streng härtere Abschieberegeln angewandt werden sollen. Verhandlungsführer hatten vorläufig umstrittene Maßnahmen akzeptiert, darunter zweijährige Haftzeitbegrenzungen, längere Wiedereinreiseverbote und die Einrichtung von Abschiebezentren in Nicht-EU-„Partnerländern“. Der Knackpunkt ist der Zeitpunkt: Das Parlament fordert eine sofortige Wirkung, mehrere Hauptstädte, darunter Belgien, bestehen auf einer zweijährigen Übergangsphase zur Anpassung der Verwaltungsstrukturen. Aus belgischer Sicht ist die Verordnung wichtig, da Brüssel sowohl das Koordinationszentrum für „Rückführungszentren“ als auch die Datenplattform für grenzüberschreitende Durchsetzung beherbergen würde. Innenministeriumsbeamte warnen, ein sofortiger Wechsel könnte das Ausländeramt und die Polizeieinheiten, die bereits an Kapazitätsgrenzen stoßen, überfordern. Belgische Abgeordnete sind gespalten: Die EVP-Abgeordnete Cindy Fransen nennt Verzögerungen „unverzeihlich“, während die Grünen-Abgeordnete Mélissa Camara den Entwurf als „unmenschlich“ kritisiert. Verantwortliche für Geschäftsreisemobilität sollten die Entwicklung genau verfolgen. Wird die Verordnung angenommen, werden die Gründe für die Inhaftierung und Abschiebung von überziehenden Geschäftsreisenden oder innergemeinschaftlichen Entsandten aus Drittstaaten ausgeweitet. Arbeitgeber, die nicht-EU-Mitarbeiter beschäftigen, könnten strengere Nachweispflichten für Rückkehr und intensivere Arbeitsplatzkontrollen zur Auffindung von Untergetauchten erwarten. Die Gespräche sollen am 1. Juni fortgesetzt werden, doch Beobachter bezweifeln einen Durchbruch vor Inkrafttreten des umfassenden EU-Migrations- und Asylpakts Mitte Juni. Verzögerungen könnten die endgültige Verabschiedung in die belgische EU-Ratspräsidentschaft 2026 verschieben und das Thema auf heimischem Boden weiter politisieren.
Quelle: Euronews
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