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Belgiens Verfassungsgericht stellt finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Asylsuchende wieder her

Mai 23, 2026
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Belgiens Verfassungsgericht stellt finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Asylsuchende wieder her
Das belgische Verfassungsgericht hat am Donnerstag, den 22. Mai 2026, ein wegweisendes Urteil gefällt und ein Gesetz von 2025 aufgehoben, das die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende abschaffte, die nicht in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können. Das Gericht entschied, dass die pauschale Streichung der Geldleistungen gegen Grundrechte und EU-Richtlinien zum Schutz der Menschenwürde verstößt.

Im belgischen Doppeltrack-System erhalten Asylbewerber normalerweise Unterkunft und Grundversorgung über die Bundesagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden (FEDASIL). Bargeldhilfen, die von den lokalen Sozialämtern (CPAS) gezahlt werden, standen bisher nur in Ausnahmefällen zur Verfügung, etwa bei schwerer Behinderung oder wenn die Aufnahmeeinrichtungen voll waren. Die Reform von Juli 2025 strich diese Ausnahmeregelung ersatzlos und ermöglichte gleichzeitig Fedasil, materiellen Beistand für Personen abzulehnen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge anerkannt sind.

Belgiens Verfassungsgericht stellt finanzielle Unterstützung für schutzbedürftige Asylsuchende wieder her


Zivilgesellschaftliche Organisationen legten sofort Rechtsmittel gegen die Maßnahmen ein und warnten, dass dadurch besonders schutzbedürftige Menschen und Familien mit Kindern obdachlos werden könnten. Im Februar 2026 setzte das Gericht die Regelung vorübergehend aus; das Urteil vom Donnerstag macht die Aufhebung der finanziellen Unterstützung endgültig, während die separate Klausel zu „Dublin-Rückkehrern“ nun dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.

Für Arbeitgeber und Fachkräfte im Bereich der Migration hat die Entscheidung indirekte, aber spürbare Folgen. Das belgische Aufnahmesystem ist seit Monaten überlastet, und lokale Behörden hatten bereits stillschweigend einige qualifizierte Migranten, die auf Arbeitserlaubnisse warten, dazu ermutigt, selbst für ihre Unterkunft zu sorgen. Mit der Wiedereinführung der Bargeldhilfe könnten die kommunalen Haushalte stärker belastet werden, was neue politische Debatten über Arbeitsmigrationsquoten und Integrationsanforderungen anheizen könnte.

Praktisch sollten globale Mobilitätsteams ihre Beratungshinweise für Entsandte mit Angehörigen, die Schutz beantragen, aktualisieren. Familien mit besonderen Bedürfnissen können erneut finanzielle Unterstützung durch das CPAS beantragen, wenn keine geeigneten Aufnahmeeinrichtungen verfügbar sind. Unternehmen sollten zudem mit einer verstärkten Prüfung der Wohnstandards für geförderte Mitarbeitende rechnen, da das Urteil den belgischen Rechtsgrundsatz bestätigt, dass staatliche Unterstützung nicht entzogen werden darf, wenn die grundlegende Menschenwürde gefährdet ist.
Quelle: The Brussels Times / Belga

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