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Belgien bietet Aufenthaltsmöglichkeit für Partner ohne Heirat: Visum für gesetzliche Lebensgemeinschaft erklärt

Mai 23, 2026
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Belgien bietet Aufenthaltsmöglichkeit für Partner ohne Heirat: Visum für gesetzliche Lebensgemeinschaft erklärt
Belgien hebt sich in Europa seit langem dadurch hervor, dass unverheirateten internationalen Paaren ermöglicht wird, gemeinsam ein Leben aufzubauen, ohne zuvor den Bund der Ehe eingehen zu müssen. Ein ausführlicher Artikel, veröffentlicht von The Brussels Times am 22. Mai 2026, beleuchtet das belgische „gesetzliche Zusammenlebensvisum“ und die bürokratischen Schritte, die folgen, sobald ein ausländischer Partner belgischen Boden betritt.

Im Gegensatz zum bekannten 90-Tage-Verlobtenvisum in den USA erlaubt das belgische System den Partnern, mit einem Kurzaufenthaltsvisum Typ C (oder vorsichtiger mit einem Langaufenthaltsvisum Typ D) einzureisen, sich bei der örtlichen Gemeinde anzumelden und eine rechtliche Erklärung zum Zusammenleben zu unterzeichnen. Dies führt zur Ausstellung der orangenen Karte (Anhang 19 ter) – einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis – während die Behörden die Beziehung prüfen, eine polizeiliche Adressüberprüfung durchführen und Einkommen sowie Krankenversicherung überprüfen. Nach Genehmigung des Antrags erhält der ausländische Partner eine fünfjährige F-Karte, mit der Möglichkeit, nach fünf ununterbrochenen Jahren Aufenthalt eine permanente F+-Karte zu beantragen.

Belgien bietet Aufenthaltsmöglichkeit für Partner ohne Heirat: Visum für gesetzliche Lebensgemeinschaft erklärt


Voraussetzung ist in der Regel, dass beide Partner mindestens 21 Jahre alt sind (18 Jahre, wenn sie bereits ein Jahr zusammengelebt haben) und die Beziehung als „stabil und dauerhaft“ nachweisen können – etwa durch 12 Monate gemeinsamen Wohnens, zwei Jahre dokumentierten Kontakt plus mindestens 45 gemeinsame Tage oder ein gemeinsames Kind. Finanzielle Anforderungen sehen vor, dass der belgische Sponsor mindestens 2.408,79 € netto monatlich verdient (110 % des garantierten Mindestlohns), zuzüglich 10 % Aufschlag pro unterhaltsberechtigter Person. Ein einwandfreies Führungszeugnis und eine schengen-konforme Reisekrankenversicherung sind ebenfalls Pflicht.

Für Mobility-Manager und globale Talentteams bietet das System eine attraktive Alternative zu den familiennachzugsbezogenen Heiratsregelungen in Nachbarländern wie Deutschland und den Niederlanden, die meist eine Heiratsurkunde verlangen oder strengere Nachweise der Beziehung fordern. HR-Abteilungen sollten jedoch auf praktische Fallstricke hinweisen: uneinheitliche Anweisungen der Gemeindeverwaltungen, lange Wartezeiten auf die endgültige F-Karte (während derer Auslandsreisen verboten sind) sowie jährliche Anhebungen der Einkommensgrenzen im Januar. Unternehmen, die die Immigrationskosten übernehmen, sollten zudem Ausgaben für Apostillen, Übersetzungen und mehrere Termine bei der Gemeinde einplanen.

Aus politischer Sicht spiegelt Belgiens Vorgehen einen breiteren EU-Trend wider, der vielfältige Familienformen anerkennt, gleichzeitig aber die wirtschaftliche Selbstständigkeit stärker überprüft. Einwanderungsberater erwarten noch in diesem Jahr weitere Richtlinien, sobald die Bundesbehörden ihre Überprüfung der Betrugspräventionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Scheinbeziehungen, abgeschlossen haben. Bis dahin bleibt das gesetzliche Zusammenlebensvisum einer der flexibelsten Wege in Europa für Paare, die sich ohne Trauschein binden möchten.
Quelle: The Brussels Times

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