
Das italienische Innenministerium hat der Europäischen Kommission offiziell mitgeteilt, dass die im Oktober 2023 an der Landgrenze zu Slowenien wiedereingeführten temporären Kontrollen mindestens bis zum 18. Dezember 2026 bestehen bleiben. Die Ankündigung vom 26. Mai, veröffentlicht über das Schengen-Benachrichtigungsportal und detailliert vom Logistik-Nachrichtenportal Trans Info, reiht Italien in eine kleine Gruppe von Schengen-Staaten ein – neben den Niederlanden und während des G7-Gipfels auch der Schweiz –, die weiterhin auf die Ausnahmebestimmung in Artikel 25 des Schengener Grenzkodex setzen. Rom nennt drei sich überschneidende Risikofaktoren: die Möglichkeit, dass terroristische Netzwerke die Balkan-Migrationsrouten ausnutzen; die durch die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten verursachte Instabilität; sowie anhaltend hohe Zahlen irregulärer Migration, die von organisierten Schmugglergruppen erleichtert wird. Praktisch bedeutet die Verlängerung, dass Polizeikontrollen, Dokumentenprüfungen und stichprobenartige Fahrzeugkontrollen an der slowenischen Grenze fortgesetzt werden, insbesondere entlang des stark frequentierten Korridors A23/A34, der Triest, Gorizia und Udine mit Ljubljana verbindet. Grundlegende Grenzübertritte bleiben möglich, doch Geschäftsreisende, Logistikunternehmen und Pendler sollten mehr Zeit für Kontrollen einplanen und sicherstellen, dass Ausweisdokumente, Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls Arbeitserlaubnisse griffbereit sind. Branchenverbände der Exporteure aus Friaul-Julisch Venetien warnen, dass selbst fünfminütige Stopps bei hohem Lkw-Aufkommen zu erheblichen Verzögerungen führen können, was versteckte Kosten für „Just-in-Time“-Lieferungen nach Österreich, Kroatien und darüber hinaus verursacht. Reiseveranstalter, die im Sommer Charterbusse zwischen Istrien und Venetien einsetzen, haben ihre Fahrpläne bereits angepasst und zusätzliche Pausen eingeplant, um verpasste Fähr- und Hotelzeiten zu vermeiden. Rechtlich stellt die Maßnahme die Belastbarkeit des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-368/20 und C-369/20 auf die Probe, das betonte, dass interne Kontrollen wirklich außergewöhnlich und zeitlich begrenzt sein müssen. Indem Italien die Kontrollen ins dritte Jahr verlängert, riskiert es Kritik aus Brüssel und von Bürgerrechtsorganisationen, die die Maßnahme als schleichende Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum sehen. Für Unternehmen, die Personal oder Waren durch Nordostitalien bewegen, bleiben erhöhte Wachsamkeit und klare Notfallpläne unerlässlich.
Quelle: Trans Info
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