
Im weiteren Vorstoß zur durchgängigen E-Verwaltung hat der Bundesrat Änderungen der Verordnung genehmigt, die es den kantonalen Behörden ab dem 1. August 2026 ermöglichen, gewöhnliche Einbürgerungsgesuche elektronisch über das Migrationssystem SYMIC zu übermitteln und zu empfangen. Bisher senden die Kantone Papierakten an das Staatssekretariat für Migration (SEM), was die Bearbeitung verzögert und die Nachverfolgung erschwert. Die neue Schnittstelle erlaubt einen Echtzeit-Datenaustausch, zusätzliche Datenfelder und digitale Unterschriften, wodurch sich die Bearbeitungszeit um Wochen verkürzt und die Antragstellenden klarere Einblicke in den Stand ihres Verfahrens erhalten. Obwohl die Reform auf die Einbürgerung abzielt und nicht auf kurzfristige Mobilität, unterstreicht sie die umfassendere Strategie der Schweiz, Migrationsdienstleistungen digital abzubilden – vom Eintritt (EES/ETIAS) über den Aufenthalt (Online-Gesuch für Bewilligungsverlängerungen) bis hin zur Einbürgerung. Für internationale Mitarbeitende, die eine langfristige Niederlassung anstreben, verspricht die Änderung einen planbareren und papierärmeren Weg. Ein Pilotprojekt mit mehreren Kantonen geht der landesweiten Einführung voraus; Arbeitgeber mit vielen ausländischen Mitarbeitenden sollten ihre berechtigten Angestellten ermutigen, ihre Gesuche nach dem Pilot einzureichen, um vom optimierten Verfahren zu profitieren.