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Eurodac-Biometriedatenbank für Asylbewerber jetzt unter koordinierter Datenschutzaufsicht der EU und der Schweiz

Juni 13, 2026
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Eurodac-Biometriedatenbank für Asylbewerber jetzt unter koordinierter Datenschutzaufsicht der EU und der Schweiz
Der Europäische Datenschutzausschuss hat bekannt gegeben, dass ab dem 12. Juni 2026 der Koordinierte Aufsichtsausschuss (CSC) die Aufsicht über Eurodac übernimmt, die EU-Datenbank für Fingerabdrücke und biometrische Daten zur Verfolgung von Asylsuchenden und irregulären Migranten. Die Schweiz, die bereits im Rahmen von Dublin III an Eurodac beteiligt ist, wird gemeinsam mit den Datenschutzbehörden der EU und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten im CSC vertreten sein. Diese Änderung vereinfacht die bisher zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und dem EDPS geteilte Kontrolle, um eine schnellere Bearbeitung von Datenschutzbeschwerden und einheitliche Prüfstandards über Grenzen hinweg zu gewährleisten. Für die Schweizer Migrationsbehörden bedeutet dies einen zentralen Eskalationsweg, erhöht jedoch auch die Anforderungen an eine zügige Meldung von Datenschutzverletzungen und harmonisierte Aufbewahrungsfristen. Unternehmen, die biometrische Daten im Asylkontext verarbeiten – etwa IT-Dienstleister, die die SYMIC-Schnittstelle betreiben, oder Auftragnehmer, die Einschreibekioske in Aufnahmezentren betreiben – müssen ihre Verträge nun an die CSC-Richtlinien zu Sicherheitsmaßnahmen, Zweckbindung und Betroffenenrechten anpassen. Juristische Berater sollten die bevorstehenden CSC-Leitlinien genau verfolgen, da diese auch Auswirkungen auf parallel laufende Großsysteme wie das Ein- und Ausreisesystem (EES) und ETIAS haben könnten, die beide für Ende 2026 geplant sind.
Quelle: European Data Protection Board

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