
Der Schweizer Bundesrat hat am 27. Mai 2026 einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Talentpool des Landes zu erweitern und den Druck auf Unternehmen, die unter Fachkräftemangel leiden, zu verringern. An seiner wöchentlichen Sitzung in Bern verabschiedete die Regierung die Botschaft an das Parlament, die eine Änderung des Ausländergesetzes (AIG), des Asylgesetzes sowie zweier Ausführungsverordnungen vorsieht.
Sollte das Parlament das Paket genehmigen, erhalten ukrainische Flüchtlinge und andere Personen mit dem vorläufigen Schutzstatus S in der Schweiz erstmals ein bedingungsloses Recht auf Kantonswechsel, sofern sie mindestens ein Jahr in einem Job gearbeitet und finanziell unabhängig sind. Bisher zögern Arbeitgeber oft, Schutz-S-Inhabende einzustellen, da ein Kantonswechsel eine neue Bewilligung erfordert. Die Reform beseitigt diese administrative Hürde und bringt die Regelung in Einklang mit den bereits für vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) geltenden Bestimmungen.
Arbeitslose Schutz-S-Berechtigte werden künftig automatisch bei den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen registriert und erhalten Zugang zu Sprachkursen, Bewerbungstrainings und lohnsubventionierten Praktika, die sich bei anderen Flüchtlingsgruppen bewährt haben.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes richtet sich an Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung, einen angewandten Master oder eine Postdoktorandenforschung absolvieren. Diese Absolventen erhalten eine sechsmonatige Arbeitssuchbewilligung, wie sie seit 2011 für Hochschulabsolventen gilt. Arbeitgeber können sie zudem ohne Nachweis einer vorrangigen Arbeitsmarktsituation oder Kontingentstelle für reguläre Arbeitsbewilligungen sponsern, wenn die Stelle von „hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse“ ist.
Personalverantwortliche in den Life-Sciences-Clustern rund um Basel, der Fintech-Szene Zürichs und dem Hightech-Industriekorridor der Romandie kritisieren seit langem, dass der Verlust solcher lokal ausgebildeten Fachkräfte an andere Regionen ein vermeidbarer Nachteil ist. Für Unternehmen verspricht die Reform schnellere Einarbeitung, einen größeren Rekrutierungspool und weniger rechtliche Unsicherheiten bei der Versetzung von Schutz-S-Mitarbeitenden zwischen Schweizer Niederlassungen.
Die kantonalen Arbeitsämter erhalten zudem ein explizites Mandat – unterstützt durch Bundesmittel –, um arbeitsbereite Flüchtlinge aktiv zu vermitteln. Migrationsexperten gehen davon aus, dass dies die Abhängigkeit von Sozialleistungen um mehrere Monate verkürzen könnte. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet im ersten vollen Jahr mit bis zu 18.000 Schutz-S-Berechtigten und rund 1.200 in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen, die von der Reform profitieren könnten.
Politisch setzt der Bundesrat darauf, dass eine gezielte Arbeitsmarktintegration bei den Wählern besser ankommt als ein pauschales Wachstum der Zuwanderung. Indem Rechte an klaren wirtschaftlichen Mehrwert – Erwerbstätigkeit und abgeschlossene Schweizer Ausbildung – geknüpft werden, will die Regierung Kritik vor der nächsten Abstimmungsrunde zur Personenfreizügigkeit entschärfen.
Unternehmen sollten bereits jetzt ihre internen Regelungen zu Kantonswechseln überprüfen, Mobilitätsbudgets anpassen, um mögliche Pendlerentschädigungen abzudecken, und Stellen identifizieren, die als „hohes wirtschaftliches Interesse“ gelten könnten, sobald der Schnellzugang voraussichtlich Anfang 2027 geöffnet wird.
Sollte das Parlament das Paket genehmigen, erhalten ukrainische Flüchtlinge und andere Personen mit dem vorläufigen Schutzstatus S in der Schweiz erstmals ein bedingungsloses Recht auf Kantonswechsel, sofern sie mindestens ein Jahr in einem Job gearbeitet und finanziell unabhängig sind. Bisher zögern Arbeitgeber oft, Schutz-S-Inhabende einzustellen, da ein Kantonswechsel eine neue Bewilligung erfordert. Die Reform beseitigt diese administrative Hürde und bringt die Regelung in Einklang mit den bereits für vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) geltenden Bestimmungen.
Arbeitslose Schutz-S-Berechtigte werden künftig automatisch bei den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen registriert und erhalten Zugang zu Sprachkursen, Bewerbungstrainings und lohnsubventionierten Praktika, die sich bei anderen Flüchtlingsgruppen bewährt haben.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes richtet sich an Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung, einen angewandten Master oder eine Postdoktorandenforschung absolvieren. Diese Absolventen erhalten eine sechsmonatige Arbeitssuchbewilligung, wie sie seit 2011 für Hochschulabsolventen gilt. Arbeitgeber können sie zudem ohne Nachweis einer vorrangigen Arbeitsmarktsituation oder Kontingentstelle für reguläre Arbeitsbewilligungen sponsern, wenn die Stelle von „hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse“ ist.
Personalverantwortliche in den Life-Sciences-Clustern rund um Basel, der Fintech-Szene Zürichs und dem Hightech-Industriekorridor der Romandie kritisieren seit langem, dass der Verlust solcher lokal ausgebildeten Fachkräfte an andere Regionen ein vermeidbarer Nachteil ist. Für Unternehmen verspricht die Reform schnellere Einarbeitung, einen größeren Rekrutierungspool und weniger rechtliche Unsicherheiten bei der Versetzung von Schutz-S-Mitarbeitenden zwischen Schweizer Niederlassungen.
Die kantonalen Arbeitsämter erhalten zudem ein explizites Mandat – unterstützt durch Bundesmittel –, um arbeitsbereite Flüchtlinge aktiv zu vermitteln. Migrationsexperten gehen davon aus, dass dies die Abhängigkeit von Sozialleistungen um mehrere Monate verkürzen könnte. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet im ersten vollen Jahr mit bis zu 18.000 Schutz-S-Berechtigten und rund 1.200 in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen, die von der Reform profitieren könnten.
Politisch setzt der Bundesrat darauf, dass eine gezielte Arbeitsmarktintegration bei den Wählern besser ankommt als ein pauschales Wachstum der Zuwanderung. Indem Rechte an klaren wirtschaftlichen Mehrwert – Erwerbstätigkeit und abgeschlossene Schweizer Ausbildung – geknüpft werden, will die Regierung Kritik vor der nächsten Abstimmungsrunde zur Personenfreizügigkeit entschärfen.
Unternehmen sollten bereits jetzt ihre internen Regelungen zu Kantonswechseln überprüfen, Mobilitätsbudgets anpassen, um mögliche Pendlerentschädigungen abzudecken, und Stellen identifizieren, die als „hohes wirtschaftliches Interesse“ gelten könnten, sobald der Schnellzugang voraussichtlich Anfang 2027 geöffnet wird.