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Die Schweiz lockert die Arbeitsbewilligungsregeln für Flüchtlinge und im Ausland ausgebildete Fachkräfte

Mai 30, 2026
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Die Schweiz lockert die Arbeitsbewilligungsregeln für Flüchtlinge und im Ausland ausgebildete Fachkräfte
Der Schweizer Bundesrat hat einen weiteren Schritt unternommen, um die Talentpipeline des Landes langfristig zu stärken. In einem am 27. Mai verabschiedeten Paket von Änderungen, das die Spezialfirma Newland Chase am 29. Mai 2026 ausführlich erläuterte, schlägt Bern vor, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG) so zu ändern, dass zwei Gruppen deutlich leichter Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Die erste Gruppe sind Inhaber des Schutzstatus S – ein Status, der seit Beginn des Kriegs in der Ukraine in großer Zahl vergeben wurde. Derzeit gilt noch die kantonale Arbeitsmarktprüfung, und Betroffene, die ihren Job verlieren, müssen eine Bewilligung beantragen, bevor sie den Kanton wechseln dürfen. Nach dem Entwurf sollen Arbeitssuchende sich bei den lokalen Arbeitsämtern registrieren und nach mindestens zwölf Monaten Beschäftigung sowie der Fähigkeit, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, freier umziehen können.

Die Schweiz lockert die Arbeitsbewilligungsregeln für Flüchtlinge und im Ausland ausgebildete Fachkräfte


Die zweite Gruppe sind Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktoratsprogramm in der Schweiz absolvieren. Bisher genießen nur Absolventen schweizerischer Hochschulen eine sechsmonatige Aufenthaltsverlängerung zur Jobsuche. Der Bundesrat möchte dieses Privileg auch auf fortgeschrittene Berufsbildungsabsolventen ausweiten, ähnlich wie es bereits in Deutschland der Fall ist. Arbeitgeber könnten somit neu qualifizierte Techniker, Ingenieure und Forschende einstellen, ohne zuvor nachweisen zu müssen, dass kein Schweizer oder EU-Kandidat verfügbar ist.

Die Maßnahmen bedürfen noch der parlamentarischen Zustimmung, genießen jedoch breite politische Unterstützung, da sie zur Strategie der Regierung passen, alle verfügbaren Arbeitskräftequellen zu mobilisieren, bevor die Gesamtzuwanderungszahlen erhöht werden. Zudem reagieren sie auf Kritik von Branchenverbänden, wonach die Schweiz stark in die Ausbildung ausländischer Studierender investiert, diese aber nach Ablauf ihrer Visa an konkurrierende Arbeitsmärkte verliert.

Für internationale HR-Teams ist die praktische Botschaft klar: Überprüfen Sie jetzt Ihre aktuellen Entsendungs- und Absolventeneinstellungsrichtlinien. Status-S-Berechtigte, die bereits angestellt sind, könnten bald ohne erneute kantonale Anmeldung zwischen Zürich, Basel und den französischsprachigen Kantonen wechseln. Unternehmen, die es gewohnt sind, vielversprechende Berufsbildungsabsolventen jeden Sommer zu verlieren, sollten ihre Personalplanung und Budgetierung darauf ausrichten, dass diese Absolventen mindestens sechs Monate länger – und möglicherweise deutlich länger, sobald die volle Arbeitserlaubnis erteilt ist – im Unternehmen bleiben können.
Quelle: Newland Chase

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