
Irlands größte Reform seines Asylsystems seit über einem Jahrzehnt trat am 12. Juni um 00:01 Uhr mit Inkrafttreten des International Protection Act 2026 in Kraft. Das Gesetz setzt große Teile des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl um, während Irlands Ausnahmen vom Schengen-Raum erhalten bleiben. Für Antragsteller ist die sichtbarste Änderung ein einheitliches, beschleunigtes Verfahren, in dem alle Schutzgründe, subsidiärer Schutz und Aufenthaltsgenehmigungen gemeinsam geprüft werden – mit einer gesetzlich festgelegten Frist von sechs Monaten für Entscheidungen in erster Instanz.
Im Hintergrund ersetzt die Gesetzgebung das International Protection Appeals Tribunal durch ein neues Gremium – das Tribunal for Asylum and Returns Appeals (TARA) – das die Entscheidungsfindung professionalisieren und einen Rückstau von über 5.000 Berufungen abbauen soll. Die Regierung hat die erfahrene Anwältin Cindy Carroll zur ersten Chief Appeals Officer ernannt und zusätzlich 4 Millionen Euro bereitgestellt, um 40 Tribunal-Mitglieder und Unterstützungspersonal einzustellen. Pilotanhörungen starten nächste Woche, der erste papierlose, virtuelle Verhandlungssaal öffnet im September.
Wirtschaftsverbände begrüßen die klareren Fristen weitgehend und argumentieren, dass schnellere Entscheidungen Arbeitgebern helfen, offene Fachkräftestellen besser zu besetzen, da sie schneller wissen, ob potenzielle Mitarbeiter legal im Land bleiben dürfen. NGOs zeigen sich vorsichtiger: Der Irish Refugee Council betont, dass die sechsmonatige Frist nicht „auf Kosten fairer Verfahren“ gehen darf, während der Ombudsmann für Kinder darauf hinweist, dass besonders schutzbedürftige unbegleitete Minderjährige weiterhin stärkere Schutzmaßnahmen benötigen.
Für global agierende Unternehmen lautet die praktische Empfehlung, alle Mitarbeiter mit vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen, um zu erkennen, wessen Status automatisch auf das neue Gesetz umgestellt wird, welche Fälle sich beschleunigen und wer aktualisierte Dokumente benötigt. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Justizministerium wird empfohlen, da die elektronischen Antragsportale am Wochenende wegen der Migration alter Akten vorübergehend nicht verfügbar sein werden.
Obwohl die neuen Regeln nun gelten, greifen Übergangsregelungen: Anträge, die vor dem 12. Juni eingereicht wurden, werden weiterhin nach dem alten System bearbeitet, sofern der Antragsteller nicht auf das neue Verfahren umsteigt. Das Ministerium rechnet damit, dass der bestehende Fallbestand bis Anfang 2028 vollständig abgearbeitet ist. Dann soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylanträge von derzeit 23 Monaten auf unter neun Monate sinken.
Im Hintergrund ersetzt die Gesetzgebung das International Protection Appeals Tribunal durch ein neues Gremium – das Tribunal for Asylum and Returns Appeals (TARA) – das die Entscheidungsfindung professionalisieren und einen Rückstau von über 5.000 Berufungen abbauen soll. Die Regierung hat die erfahrene Anwältin Cindy Carroll zur ersten Chief Appeals Officer ernannt und zusätzlich 4 Millionen Euro bereitgestellt, um 40 Tribunal-Mitglieder und Unterstützungspersonal einzustellen. Pilotanhörungen starten nächste Woche, der erste papierlose, virtuelle Verhandlungssaal öffnet im September.
Wirtschaftsverbände begrüßen die klareren Fristen weitgehend und argumentieren, dass schnellere Entscheidungen Arbeitgebern helfen, offene Fachkräftestellen besser zu besetzen, da sie schneller wissen, ob potenzielle Mitarbeiter legal im Land bleiben dürfen. NGOs zeigen sich vorsichtiger: Der Irish Refugee Council betont, dass die sechsmonatige Frist nicht „auf Kosten fairer Verfahren“ gehen darf, während der Ombudsmann für Kinder darauf hinweist, dass besonders schutzbedürftige unbegleitete Minderjährige weiterhin stärkere Schutzmaßnahmen benötigen.
Für global agierende Unternehmen lautet die praktische Empfehlung, alle Mitarbeiter mit vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen, um zu erkennen, wessen Status automatisch auf das neue Gesetz umgestellt wird, welche Fälle sich beschleunigen und wer aktualisierte Dokumente benötigt. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Justizministerium wird empfohlen, da die elektronischen Antragsportale am Wochenende wegen der Migration alter Akten vorübergehend nicht verfügbar sein werden.
Obwohl die neuen Regeln nun gelten, greifen Übergangsregelungen: Anträge, die vor dem 12. Juni eingereicht wurden, werden weiterhin nach dem alten System bearbeitet, sofern der Antragsteller nicht auf das neue Verfahren umsteigt. Das Ministerium rechnet damit, dass der bestehende Fallbestand bis Anfang 2028 vollständig abgearbeitet ist. Dann soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylanträge von derzeit 23 Monaten auf unter neun Monate sinken.
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