
Am 12. Juni 2026 hat der Schweizer Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Verlängerung des Verpflichtungskredits um zwei Jahre und 10,6 Millionen CHF zugestimmt. Dieser Kredit finanziert die Migrations- und Rückkehrzusammenarbeit der Schweiz im Ausland. Seit 2011 wurden mit diesem Kredit 78 bilaterale Migrationsabkommen unterstützt, die Ausrüstung für Grenzkontrollen, den Ausbau von Asylsystemen und Rückführungsflüge ermöglichen. Der Bundesrat stellt fest, dass der Druck durch irreguläre Migration auf der zentralen Mittelmeerroute weiterhin hoch ist und die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern wie Marokko, Nigeria und Georgien durch beschleunigte Rückführungen und geringere Sozialhilfekosten in den Kantonen spürbare Einsparungen bringt. Bei Zustimmung des Parlaments läuft der Kredit bis 2028 und wird dann mit der umfassenderen Internationalen Kooperationsstrategie der Schweiz abgestimmt. Für global tätige Arbeitgeber bedeutet die Verlängerung Kontinuität: Der Zugang zu Schweizer Botschafts-Ansprechpartnern, die bei der Arbeitserlaubnis im Ausland unterstützen, sowie die Möglichkeit, Firmencharterflüge für Rückführungen zu verhandeln, bleiben finanziert. Die Regierung hebt eine im Mai 2026 mit Marokko ausgehandelte Vereinbarung hervor, die die Identitätsprüfung auf 10 Tage verkürzt – ein entscheidender Faktor für rechtzeitige Rückführungen. Mit der Fortführung der finanziellen Unterstützung hofft Bern, bis 2027 ähnliche Schnellverfahren mit der Elfenbeinküste und Bangladesch abzuschließen. Personalabteilungen internationaler Unternehmen sollten die parlamentarische Debatte im Herbst aufmerksam verfolgen. Obwohl die Ausgaben moderat sind, könnte eine Ablehnung die Identitätsprüfungen verzögern, was zu längeren Haftzeiten und erhöhten Reputationsrisiken für an Rückführungsflügen beteiligte Firmen führen würde.