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Präsidenten-Veto beendet Schonfrist für ausländische Ärzte ohne Polnisch-Sprachzertifikat

Juni 15, 2026
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Präsidenten-Veto beendet Schonfrist für ausländische Ärzte ohne Polnisch-Sprachzertifikat
Präsident Karol Nawrocki legte am 14. Juni sein Veto gegen eine Änderung ein, die ausländischen Ärzten außerhalb der EU eine Verlängerung bis Mai 2027 für den Nachweis eines B1-Polnisch-Sprachzertifikats gewähren sollte. Der im Mai vom Parlament verabschiedete Gesetzentwurf zielte darauf ab, hunderte ukrainische Ärzte, die während des Krieges eingestellt wurden, im System zu halten. Ohne diese Verlängerung haben regionale Ärztekammern seit dem 1. Mai bereits 441 Ärzte abgemeldet, weil sie keinen Sprachennachweis vorlegen konnten. Das Veto hat unmittelbare Auswirkungen auf die globale Mobilität, insbesondere für private Krankenhäuser und Telemedizin-Unternehmen, die auf ukrainische und belarussische Fachkräfte mit temporären Lizenzen aus der COVID-19-Notlage angewiesen sind. Ärzte, deren Berufsausübungsrecht erloschen ist, müssen nun das reguläre Nostrifizierungsverfahren oder die polnische medizinische Überprüfungsprüfung bestehen, was bis zu 18 Monate dauern kann. Krankenhausleitungen warnen vor Personalengpässen in der Onkologie und Notfallversorgung, besonders außerhalb der großen Städte. Einige Einrichtungen prüfen daher firmengesponserte Sprachintensivprogramme, um Ärzten zu helfen, bis zur nächsten Quartalsüberprüfung das B1-Niveau zu erreichen. Für ausländische Beschäftigte in anderen reglementierten Berufen signalisiert die Entscheidung eine strengere Haltung bei den Sprachvoraussetzungen. Migrationsrechtler erwarten, dass kommende Änderungen des Ausländergesetzes ähnliche polnischsprachige Anforderungen für Pflegekräfte und Apotheker einführen werden. Arbeitgeber sollten ihren ausländischen medizinischen Personalbestand überprüfen, Zertifizierungskosten von etwa 1.200 PLN pro Kandidat einplanen und Notfallpläne für Personalengpässe in den Sommerferien vorbereiten.
Quelle: Rzeczpospolita

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