
Die französische Nationalversammlung wird voraussichtlich heute Nachmittag dem Gesetz zustimmen, das die maximale Dauer der administrativen Haft von Ausländern in Abschiebehaftzentren (CRA) in Ausnahmefällen von 90 auf 210 Tage verlängert. Die neue Höchstgrenze gilt, wenn ein Abschiebebescheid vorliegt und die Person als „reale, aktuelle und ernsthafte“ Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingestuft wird. Der Gesetzentwurf – vorangetrieben vom Renaissance-Abgeordneten Charles Rodwell und unterstützt von der Regierung, Les Républicains sowie dem Rassemblement National – folgt auf die Abstimmung im Senat am Montag mit 233 zu 102 Stimmen. Befürworter argumentieren, dass die längere Frist den Präfekturen und dem Office français de l’immigration et de l’intégration mehr Zeit gibt, Reisedokumente zu sichern und Abschiebungen zu organisieren, insbesondere bei wiederholten Gewalttätern und Personen mit Terrorismusverurteilungen. Kritiker von links warnen, dass die Maßnahme die ohnehin überfüllten CRAs weiter belasten wird, ohne die Effizienz der Abschiebungen zu verbessern; 2024 durchliefen 40.000 Personen das System, doch die meisten Abschiebungen erfolgten innerhalb der ersten Wochen. NGOs kündigten an, den Gesetzentwurf vor dem Verfassungsrat anzufechten, da längere Haft die Grundrechte einschränke und die Haushalte der Präfekturen belaste. Für globale Mobilitäts- und Unternehmensverlagerungsteams signalisiert die Änderung eine härtere französische Linie bei Abschiebungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung. Multinationale Unternehmen mit nicht-EU-Beschäftigten sollten ihre Einwanderungsakten sorgfältig prüfen; jede strafrechtliche Verurteilung, die eine Ausreisepflicht (OQTF) auslöst, kann nun eine bis zu siebenmonatige Haftzeit bedeuten, während die Behörden die Abschiebung vorantreiben. Unternehmen, die Entsandte oder Abordnungen betreuen, sollten zudem ihre internen Compliance-Schulungen überprüfen, um Risiken durch strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Feststellungen zu minimieren, die den Aufenthaltsstatus gefährden könnten. Wird das Gesetz heute verabschiedet, tritt es mit der Veröffentlichung im Journal officiel in Kraft, voraussichtlich noch vor der Sommerpause. Arbeitgeber sollten die Umsetzungshinweise der Präfekturen sowie mögliche Gerichtsverfahren beobachten, die die vollständige Anwendung verzögern könnten.
Quelle: AFP / Boursorama