
Frankreich erwachte am 15. Juni 2026 zu einer grundlegend veränderten europäischen Migrationslandschaft. Um Mitternacht trat der im Jahr 2024 verabschiedete Migrations- und Asylpakt mit zehn Gesetzen in der gesamten EU vollständig in Kraft und ersetzte damit die langjährigen Dublin-Regeln, die die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen stark belastet hatten. Für Frankreich ist die Veränderung sofort spürbar: Jede irreguläre Ankunft an der äußeren Schengen-Grenze – einschließlich der Überseegebiete – muss nun innerhalb von sieben Tagen registriert, biometrisch erfasst und einer schnellen Sicherheits- sowie Gesundheitsprüfung unterzogen werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Personen, die voraussichtlich keinen Schutz erhalten oder ein Risiko darstellen, nicht unbemerkt in den Schengen-Raum gelangen.
Paris hat die letzten zwei Jahre genutzt, um die nationalen Vorschriften an den Pakt anzupassen. Ein Dekret vom 6. Juni brachte den Code de l’Entrée et du Séjour des Étrangers et du Droit d’Asile in Einklang mit dem EU-Text und legte strenge Fristen für das Office français de l’immigration et de l’intégration (OFII) zur Fallbearbeitung fest. Nach dem neuen System können Asylanträge, die als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft werden, innerhalb von 12 Wochen abgelehnt werden, während erfolgreiche Antragsteller von harmonisierten Aufnahmebedingungen profitieren – darunter Rechtshilfe, berufliche Unterstützung und Integrationskurse, die auf EU-Ebene definiert sind.
Für Unternehmen, die Fachkräfte nach Frankreich entsenden, bringt der Pakt vor allem mehr Planbarkeit an der Grenze. Einheitliche Prüfverfahren sollen das Risiko willkürlicher Polizeikontrollen verringern, die gelegentlich Führungskräfte mit Pässen aus Drittstaaten bei der Durchreise über Paris-Charles-de-Gaulle verzögerten. Arbeitgeber sollten jedoch mit einer strengeren Kontrolle von Überziehungen und Sekundärbewegungen innerhalb des Schengen-Raums rechnen: Die verstärkte biometrische Erfassung durch Eurodac erschwert es Entsandten, ihre Visumsfrist durch kurzes Verlassen des Gebiets „zurückzusetzen“.
Migrationsexperten heben zudem den neuen verpflichtenden „Solidaritätsmechanismus“ hervor. Sollte Frankreich einen plötzlichen Anstieg maritimer Ankünfte an seinen Atlantik- oder Mittelmeerzonen verzeichnen, müssen andere EU-Mitglieder Umverteilungsplätze oder finanzielle Unterstützung bereitstellen. Umgekehrt werden französische Steuerzahler einspringen, wenn der Druck nach Italien, Griechenland oder Spanien verlagert wird – Kosten, die das Finanzministerium bereits im Haushaltsplan 2027 berücksichtigt.
Praktisch sollten Personalabteilungen ihre Mobilitätspolitik überprüfen: Für Mitarbeiter mit Kurzaufenthaltsvisa ändert sich nichts, doch entsandte Beschäftigte mit temporären Aufenthaltstiteln müssen bei jeder Ein- und Ausreise an der Schengen-Außengrenze mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Aktuelle Reisedokumente und biometrische Pässe erleichtern ihnen die schnelle Passage durch die neuen automatisierten Kontrollstellen.
Paris hat die letzten zwei Jahre genutzt, um die nationalen Vorschriften an den Pakt anzupassen. Ein Dekret vom 6. Juni brachte den Code de l’Entrée et du Séjour des Étrangers et du Droit d’Asile in Einklang mit dem EU-Text und legte strenge Fristen für das Office français de l’immigration et de l’intégration (OFII) zur Fallbearbeitung fest. Nach dem neuen System können Asylanträge, die als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft werden, innerhalb von 12 Wochen abgelehnt werden, während erfolgreiche Antragsteller von harmonisierten Aufnahmebedingungen profitieren – darunter Rechtshilfe, berufliche Unterstützung und Integrationskurse, die auf EU-Ebene definiert sind.
Für Unternehmen, die Fachkräfte nach Frankreich entsenden, bringt der Pakt vor allem mehr Planbarkeit an der Grenze. Einheitliche Prüfverfahren sollen das Risiko willkürlicher Polizeikontrollen verringern, die gelegentlich Führungskräfte mit Pässen aus Drittstaaten bei der Durchreise über Paris-Charles-de-Gaulle verzögerten. Arbeitgeber sollten jedoch mit einer strengeren Kontrolle von Überziehungen und Sekundärbewegungen innerhalb des Schengen-Raums rechnen: Die verstärkte biometrische Erfassung durch Eurodac erschwert es Entsandten, ihre Visumsfrist durch kurzes Verlassen des Gebiets „zurückzusetzen“.
Migrationsexperten heben zudem den neuen verpflichtenden „Solidaritätsmechanismus“ hervor. Sollte Frankreich einen plötzlichen Anstieg maritimer Ankünfte an seinen Atlantik- oder Mittelmeerzonen verzeichnen, müssen andere EU-Mitglieder Umverteilungsplätze oder finanzielle Unterstützung bereitstellen. Umgekehrt werden französische Steuerzahler einspringen, wenn der Druck nach Italien, Griechenland oder Spanien verlagert wird – Kosten, die das Finanzministerium bereits im Haushaltsplan 2027 berücksichtigt.
Praktisch sollten Personalabteilungen ihre Mobilitätspolitik überprüfen: Für Mitarbeiter mit Kurzaufenthaltsvisa ändert sich nichts, doch entsandte Beschäftigte mit temporären Aufenthaltstiteln müssen bei jeder Ein- und Ausreise an der Schengen-Außengrenze mit zusätzlichen Kontrollen rechnen. Aktuelle Reisedokumente und biometrische Pässe erleichtern ihnen die schnelle Passage durch die neuen automatisierten Kontrollstellen.
Quelle: EU Reporter