
Eine Freizeitdrohne, die nur 400 Meter von der Landebahn 24 in Ibiza entfernt gesichtet wurde, zwang die Flugsicherung am 16. Juni um 16:18 Uhr, alle Starts und Landungen vorübergehend auszusetzen. Der Betrieb wurde 35 Minuten später wieder aufgenommen, doch zuvor mussten vier ankommende Flüge – zwei Iberia Express aus Madrid und Bilbao sowie zwei easyJet-Flüge aus London Gatwick – nach Palma de Mallorca und Barcelona-El Prat umgeleitet werden. Obwohl die Störung nur kurz war, verdeutlicht sie das zunehmende operative Risiko, das unbemannte Luftfahrzeuge für Spaniens Insel-Flughäfen in der Hochsaison darstellen. Nach spanischem Recht ist das Fliegen von Drohnen im Umkreis von 8 Kilometern um einen Flughafen verboten; Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 225.000 Euro geahndet werden. Die Guardia Civil hat eine Untersuchung eingeleitet und könnte neue, kürzlich in Málaga getestete Funkfrequenz-Gegenmaßnahmen gegen Drohnen einsetzen. Geschäftsreisende, die diese Woche nach Ibiza zu Konferenzen oder Besichtigungen reisen, sollten zusätzliche Zeitpuffer einplanen, da die Flugsicherung ihre Überwachungsintervalle ausweitet. Versicherer betonen, dass eine Verspätungsdeckung möglicherweise entfällt, wenn das Ereignis als „außergewöhnlich und extern“ eingestuft wird – Reisende sollten daher Belege aufbewahren und zunächst auf Kulanz der Fluggesellschaft setzen. Der Vorfall unterstreicht zudem die Forderungen von Aena und Pilotengewerkschaften nach einem nationalen Register, das jede Drohnen-Seriennummer mit einer verifizierten Nutzer-ID verknüpft, da das derzeit freiwillige System für eine Echtzeitüberwachung nicht ausreiche.
Quelle: Cadena SER Ibiza