
Am 17. Juni hat das Europäische Parlament eine Verordnung verabschiedet, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, irreguläre Migranten bis zu zwei Jahre festzuhalten und sogenannte „Rückführungszentren“ außerhalb des EU-Gebiets einzurichten, in denen Abgeschobene auf ihre Rückführung warten sollen. Obwohl das Paket mit 418 zu 218 Stimmen angenommen wurde, lehnten Spanien und Frankreich während der Ratssitzung am Dienstag die Finanzierung dieser außereuropäischen Zentren ab. Madrid argumentiert, dass die Auslagerung der Haft die Grundrechte untergräbt und die humanitäre Last lediglich auf Drittstaaten verlagert. Die Regierung Sánchez setzt stattdessen auf Regularisierungsmaßnahmen (wie RD 316/2026) und Investitionen in Beschäftigungsprogramme in den Herkunftsländern. Rechte Parteien im Inland werfen der Regierung jedoch Heuchelei vor und verweisen darauf, dass Spaniens Exklaven Ceuta und Melilla bereits Vorentfernungszentren betreiben, die Kritiker als de-facto-Rückführungszentren bezeichnen. Für Akteure im Mobilitätsbereich könnte die neue EU-Verordnung die Einschätzung von Abschieberisiken erschweren. Nicht-EU-Beschäftigte, die ihre Visa in Spanien überschreiten, könnten ab 2027 in Rückführungszentren transferiert werden, sobald bilaterale Abkommen unterzeichnet sind. Unternehmen sollten daher ihre Ausreisekontrollsysteme verschärfen und sicherstellen, dass Mitarbeiter die Schengen-Grenzen von 90 Tagen innerhalb 180 Tagen nicht überschreiten. Die Verordnung bedarf noch der formellen Zustimmung des Rates – ein Schritt, der vor der Sommerpause erwartet wird – doch die meisten Bestimmungen treten unmittelbar nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, was Spanien nur begrenzten Handlungsspielraum lässt.
Quelle: AFP via The Sun Malaysia