
Die Abstimmung des Europäischen Parlaments am 17. Juni zur Verabschiedung der lang diskutierten Rückführungsverordnung vervollständigt den neuen Migrations- und Asylpakt der EU. Die Verordnung verpflichtet abgelehnte Asylbewerber zur Zusammenarbeit mit den Behörden, erlaubt eine Haftdauer von bis zu 30 Monaten und – am umstrittensten – gestattet den Mitgliedstaaten, Migranten in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überstellen. Spanien brach mit den anderen großen Mitgliedstaaten und gab auf Ebene des Rates das einzige eindeutige „Nein“ ab. Madrid argumentiert, dass extraterritoriale Haft grundlegende Rechte verletze und die EU teuren Rechtsstreitigkeiten aussetzen würde. In einem an die EU-Botschafter letzte Woche verschickten Schreiben warnte der spanische Außenminister Fernando Sampedro, dass „Guantánamo-ähnliche“ Einrichtungen Europas Ruf in Sachen Menschenrechte beschädigen und logistische Probleme für die Erstaufnahmeländer schaffen würden, die bereits große Aufnahmezentren betreiben. Für Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen der EU-ICT, Blue Card oder innerbetrieblichen Geschäftsvisa entsenden, könnte Spaniens Position von Bedeutung sein. Wenn Madrid sich weigert, Drittstaatenlager zu nutzen, werden überzogene Einsätze in Spanien weiterhin nach den aktuellen Rückführungsregeln innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets abgewickelt, was das Risiko verringert, dass Entsandte in abgelegene Zentren mit minimaler konsularischer Kontrolle verlegt werden. Multinationale Unternehmen sollten jedoch mit einer uneinheitlichen Umsetzung im gesamten EU-Raum rechnen und längere Bearbeitungszeiten für Aufenthaltstitel einkalkulieren, da andere Länder Ressourcen auf das neue System umstellen. Migrationsberater weisen darauf hin, dass Unternehmen mit europaweiten Entsendungen beobachten müssen, welche Rechtsordnungen die Lager einführen, die Compliance-Protokolle für entsandte Arbeitnehmer aktualisieren und Lieferanten in Ländern – vor allem in Nord- und Westafrika – prüfen sollten, die als Gastgeber für solche Einrichtungen in Frage kommen. Reisemanagement-Teams sollten zudem auf mögliche Vergeltungsmaßnahmen von Herkunftsländern achten, die sich gegen die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen im Rahmen des neuen EU-Visasanktionsinstruments wehren. Kurzfristig ist Spaniens Ablehnung vor allem symbolisch; die Verordnung kann in Kraft treten, sobald die nationalen Parlamente sie ratifizieren. Die Haltung der Regierung positioniert Spanien jedoch als innenpolitisches Gegengewicht zu harten EU-Politiken und könnte die operative Gestaltung von Rückführungsmissionen der Frontex im Mittelmeerraum beeinflussen.
Quelle: El País