
Rechtsexperten bei Capital Law warnen, dass das im Mai 2026 vom Innenministerium veröffentlichte Update der Sponsor-Richtlinien – hervorgehoben in einem Blogbeitrag vom 16. Juni – eine bedeutende politische Wende darstellt, die es Scheinfirmen und „selbstgesponserten“ Unternehmern erschweren wird, eine Skilled Worker-Lizenz zu erhalten. Zum ersten Mal definiert die Richtlinie den Begriff „operativ tätig oder handelnd“ und führt einen **verpflichtenden Widerrufsgrund** ein, der es UKVI erlaubt, eine Lizenz abzulehnen oder zu widerrufen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen „hauptsächlich zur Erleichterung der Einwanderung“ besteht. Beispiele hierfür sind nun Firmen mit konzerninternen Rundrechnungen oder geringem Drittumsatz – Strukturen, die häufig von Start-ups vor dem kommerziellen Markteintritt genutzt werden.
Das Update ist für echte Frühphasenunternehmen zweischneidig. Positiv ist, dass ausdrücklich festgehalten wird, dass Unternehmen ohne Umsatz die Anforderungen erfüllen können, wenn sie glaubwürdige Pläne für den Beginn des kommerziellen Handels vorlegen. Negativ hingegen steigen die Nachweisanforderungen: Es ist mit Anfragen zu Kundenpipelines, unabhängiger Marktvalidierung oder Nachweisen über Drittinvestitionen zu rechnen.
Selbst-Sponsoring ist nicht grundsätzlich verboten, doch Immigrationsexperten betonen, dass die Kandidatur nun unter einem neuen Blickwinkel geprüft wird: „Würde das Unternehmen auch ohne die Notwendigkeit, den Gründer zu sponsern, bestehen?“ HR-Teams, die Gründer-geführte Spin-offs unterstützen, sollten daher belastbarere kommerzielle Nachweise vorbereiten und gegebenenfalls alternative Wege wie das Innovator Founder-Visum in Betracht ziehen.
Praktisch sollten Arbeitgeber mit bestehenden Lizenzen ihre Strukturen anhand der neuen Beispiele überprüfen – insbesondere wenn konzerninterne Dienstleistungen den Umsatz dominieren – um unangekündigte Compliance-Prüfungen und einen möglichen Widerruf zu vermeiden, der gesponserte Mitarbeiter binnen 60 Tagen ohne gültigen Sponsor dastehen lassen könnte.
Das Update ist für echte Frühphasenunternehmen zweischneidig. Positiv ist, dass ausdrücklich festgehalten wird, dass Unternehmen ohne Umsatz die Anforderungen erfüllen können, wenn sie glaubwürdige Pläne für den Beginn des kommerziellen Handels vorlegen. Negativ hingegen steigen die Nachweisanforderungen: Es ist mit Anfragen zu Kundenpipelines, unabhängiger Marktvalidierung oder Nachweisen über Drittinvestitionen zu rechnen.
Selbst-Sponsoring ist nicht grundsätzlich verboten, doch Immigrationsexperten betonen, dass die Kandidatur nun unter einem neuen Blickwinkel geprüft wird: „Würde das Unternehmen auch ohne die Notwendigkeit, den Gründer zu sponsern, bestehen?“ HR-Teams, die Gründer-geführte Spin-offs unterstützen, sollten daher belastbarere kommerzielle Nachweise vorbereiten und gegebenenfalls alternative Wege wie das Innovator Founder-Visum in Betracht ziehen.
Praktisch sollten Arbeitgeber mit bestehenden Lizenzen ihre Strukturen anhand der neuen Beispiele überprüfen – insbesondere wenn konzerninterne Dienstleistungen den Umsatz dominieren – um unangekündigte Compliance-Prüfungen und einen möglichen Widerruf zu vermeiden, der gesponserte Mitarbeiter binnen 60 Tagen ohne gültigen Sponsor dastehen lassen könnte.
Quelle: Capital Law
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