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Indien wandelt stillschweigend das 30-Tage-e-Touristenvisum in eine echte Mehrfacheinreiseerlaubnis um

Juni 17, 2026
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Indien wandelt stillschweigend das 30-Tage-e-Touristenvisum in eine echte Mehrfacheinreiseerlaubnis um
Indiens Innenministerium hat eine lang erwartete Verbesserung seines elektronischen Reisegenehmigungssystems (e-TV) eingeführt: Das 30-Tage-e-Touristenvisum (Kategorie e-T1) ist nun für Mehrfacheinreisen gültig, statt wie bisher auf zwei Einreisen begrenzt. Laut der Branchenplattform Body and Soul International tragen alle e-T1-Genehmigungen, die ab dem 12. Juni 2026 ausgestellt werden, diesen neuen Vermerk. Für Manager der Unternehmensmobilität bedeutet die Änderung eine lang ersehnte Erleichterung. Kurzzeitprogramme oder Führungskräftetrainings, die mehrfach zwischen Indien – etwa Delhi–Kathmandu–Goa – pendeln, erforderten bisher eine genaue Zählung der Einreisen oder den teureren Umweg über das einjährige e-T3-Visum. Nach den neuen Regeln können Reisende innerhalb der 30-tägigen Gültigkeit beliebig oft aus- und wieder einreisen, sofern die erste Einreise innerhalb von vier Monaten nach Genehmigung erfolgt.

Hintergrund: Indien hat seine e-Visa-Plattform nach der Pandemie schrittweise wieder geöffnet und die 30-Tage-Option erst Ende 2024 reaktiviert. Die Nachfrage ist stark gestiegen: Das Tourismusministerium meldet für das Geschäftsjahr 2025-26 2,8 Millionen e-Visa-Ankünfte – ein Plus von 37 % im Jahresvergleich. Die neue Flexibilität bringt Indiens Angebot näher an Länder wie Thailand und Vietnam heran, die bereits Mehrfacheinreise-e-Touristenvisa ausstellen.

Indien wandelt stillschweigend das 30-Tage-e-Touristenvisum in eine echte Mehrfacheinreiseerlaubnis um


Praktische Auswirkungen: Personal- und Reiseteams können nun regionale Konferenzen über Indien abwickeln, ohne zusätzliche Visa beantragen zu müssen, sofern das gesamte Programm innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Einreise abgeschlossen ist. Fluggesellschaften mit sogenannten Sixth-Freedom-Drehkreuzen – wie Singapore Airlines, Emirates und Qatar Airways – dürften „India +1“-Reiserouten in ihren MICE-Broschüren verstärkt bewerben.

Compliance-Hinweise: Die biometrische Erfassung bei Ankunft sowie die Überziehungsstrafe von ₹10.000 bleiben bestehen. Reisende müssen weiterhin eine ausgedruckte oder digitale Kopie der ETA-Genehmigung mitführen und bei jeder Wiedereinreise einen Nachweis über die Weiter- oder Rückreise vorlegen.
Quelle: Body and Soul International

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