
Am 18. Juni 2026 kündigte Integrationsministerin Claudia Bauer ein Gesetzespaket an, das alle sechs autochthonen Volksgruppen – die kroatische, slowenische, ungarische, slowakische, tschechische und Roma-Gemeinschaft – direkt in der österreichischen Verfassung verankern wird. Bisher genießen nur die kroatische und slowenische Volksgruppe eine explizite verfassungsrechtliche Anerkennung gemäß Artikel 7 des Staatsvertrags von 1955; die anderen sind lediglich in Nebenvorschriften erwähnt. Die Reform soll diese Lücke schließen und die Gleichbehandlung unterstreichen, bevor im nächsten Jahr die EU-Grundrechtsüberwachung beginnt.
Um die Maßnahme nicht nur symbolisch zu gestalten, wird die Regierung ein dauerhaftes „Volksgruppenforum“ einrichten, das Ministeriumsvertreter, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Akteure zusammenbringt, um über Sprachrechte, Bildung und Arbeitsmarktintegration zu beraten. Eine unmittelbare Priorität ist die personelle Ausstattung bilingualer Gerichte in Kärnten, wo Pensionierungen den Zugang zu slowenischsprachigen Verfahren für Grenzpendler und ihre Familien gefährden.
Für die Mobilitätsbranche hat die Initiative zwei praktische Auswirkungen: Erstens könnten multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in Österreichs Grenzregionen entsenden, bald auf konsistentere zweisprachige öffentliche Dienstleistungen treffen, was die Einhaltung der Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aus Slowenien, Ungarn oder der Slowakei erleichtert. Zweitens stärkt die verfassungsrechtliche Verankerung die Minderheitensprachliche Bildung und Medien, was dazu beitragen könnte, qualifizierte Absolventen in Regionen mit Abwanderungsproblemen zu halten.
Bauer stellte die Initiative als ebenso wirtschaftlich wie kulturell zukunftsweisend dar: „Vielfalt ist ein Standortvorteil in einer von Talenten geprägten Wirtschaft.“ Arbeitgeber haben daher ein Interesse daran, das Forum zu unterstützen – sei es durch die Entsendung von Experten oder durch die Integration von Minderheitensprachförderung in interne Mobilitätspakete.
Der Entwurf für die Verfassungsänderung soll im September dem Parlament vorgelegt werden, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die Oppositionsparteien haben eine bedingte Unterstützung signalisiert, sodass eine Verabschiedung noch in diesem Jahr wahrscheinlich ist. Wird das Gesetz angenommen, wäre Österreich eines der ersten EU-Länder, das allen anerkannten Minderheiten vollen verfassungsrechtlichen Status verleiht und damit einen Maßstab vor dem Bericht der Kommission zur Minderheitenintegration 2027 setzt.
Um die Maßnahme nicht nur symbolisch zu gestalten, wird die Regierung ein dauerhaftes „Volksgruppenforum“ einrichten, das Ministeriumsvertreter, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Akteure zusammenbringt, um über Sprachrechte, Bildung und Arbeitsmarktintegration zu beraten. Eine unmittelbare Priorität ist die personelle Ausstattung bilingualer Gerichte in Kärnten, wo Pensionierungen den Zugang zu slowenischsprachigen Verfahren für Grenzpendler und ihre Familien gefährden.
Für die Mobilitätsbranche hat die Initiative zwei praktische Auswirkungen: Erstens könnten multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in Österreichs Grenzregionen entsenden, bald auf konsistentere zweisprachige öffentliche Dienstleistungen treffen, was die Einhaltung der Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aus Slowenien, Ungarn oder der Slowakei erleichtert. Zweitens stärkt die verfassungsrechtliche Verankerung die Minderheitensprachliche Bildung und Medien, was dazu beitragen könnte, qualifizierte Absolventen in Regionen mit Abwanderungsproblemen zu halten.
Bauer stellte die Initiative als ebenso wirtschaftlich wie kulturell zukunftsweisend dar: „Vielfalt ist ein Standortvorteil in einer von Talenten geprägten Wirtschaft.“ Arbeitgeber haben daher ein Interesse daran, das Forum zu unterstützen – sei es durch die Entsendung von Experten oder durch die Integration von Minderheitensprachförderung in interne Mobilitätspakete.
Der Entwurf für die Verfassungsänderung soll im September dem Parlament vorgelegt werden, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die Oppositionsparteien haben eine bedingte Unterstützung signalisiert, sodass eine Verabschiedung noch in diesem Jahr wahrscheinlich ist. Wird das Gesetz angenommen, wäre Österreich eines der ersten EU-Länder, das allen anerkannten Minderheiten vollen verfassungsrechtlichen Status verleiht und damit einen Maßstab vor dem Bericht der Kommission zur Minderheitenintegration 2027 setzt.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich