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EU-Führende fordern schnellere Umsetzung neuer Migrationsregeln – Frankreich steht unter engem Zeitplan

Juni 20, 2026
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EU-Führende fordern schnellere Umsetzung neuer Migrationsregeln – Frankreich steht unter engem Zeitplan
Die formellen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, die am 19. Juni 2026 in Brüssel verabschiedet wurden, fordern die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit an allen Aspekten der Migrations- und Asylreform der EU zu intensivieren, mit besonderem Schwerpunkt auf Rückführungen und externen Partnerschaften. Die Erklärung erfolgt eine Woche nach der endgültigen parlamentarischen Zustimmung zur Rückführungsverordnung und nur sieben Tage nach Inkrafttreten des umfassenderen Pakts zu Migration und Asyl. Für Frankreich bedeutet der beschleunigte Zeitplan, dass das Innenministerium die nationale Gesetzgebung, die Planung der Haftkapazitäten und die Schnittstellen für den Datenaustausch mit der neuen Interoperabilitätsplattform der EU bis zum Jahresende aktualisieren muss. Beamte im Place Beauvau bestätigen, dass im September ein Entwurf einer Verordnung dem Ministerrat vorgelegt wird, der Höchsthaftzeiten, gerichtliche Kontrolle und die Zusammenarbeit mit Frontex bei Charterflügen regelt. Unternehmen sollten beachten, dass der Fahrplan die Diskussionen über die Binnengrenzen mit der neuen digitalen Architektur verknüpft. Paris besteht darauf, dass, sobald das EES und ETIAS vollständig einsatzbereit sind – das EES ist es bereits, ETIAS ist nun für das erste Quartal 2027 geplant – die Rechtfertigung für systematische Kontrollen an den französischen Grenzen zu Spanien, Italien, Belgien und Luxemburg neu bewertet werden kann. Ein festes Auslaufdatum wurde jedoch nicht bekannt gegeben. In der Zwischenzeit sollten globale Mobilitätsmanager weiterhin Reisende, die Frankreich auf dem Land- oder Schienenweg betreten, darauf hinweisen, gültige Reisepässe oder nationale Personalausweise der EU, gegebenenfalls Aufenthaltstitel sowie Entsendeschreiben mitzuführen. Beförderer, die Bus- oder Bahncharterdienste über die französischen Grenzen hinweg betreiben, werden daran erinnert, dass sie gemäß der EU-Verordnung zur Haftung der Beförderer weiterhin für die Vorabkontrolle der Dokumente verantwortlich sind.
Quelle: Anadolu Agency

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