
Obwohl der EU-Pakt für Migration und Asyl am 12. Juni in Kraft trat, begannen die französischen Präfekturen erst in dieser Woche mit der konsequenten Umsetzung – zeitgleich mit einem Umsetzungsschreiben und einem umfassenden Dekret, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Das Dekret (Nr. 2026-454 vom 6. Juni) ändert mehr als 120 Artikel des CESEDA, ersetzt den nationalen „sicheren Herkunftsstaat“-Filter Frankreichs durch das gemeinsame Grenzverfahren der EU und führt eine verpflichtende biometrische Erfassung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft ein. Ab dem 18. Juni nutzen Asylbeamte an den Standorten Roissy-Charles-de-Gaulle, Marseille Hafen und Eurotunnel in Calais eine neue digitale Checkliste, die mit der EU-Verordnung 2024/1358 abgestimmt ist und die Erstprüfung von 72 auf 24 Stunden verkürzt. OFPRA erwartet, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 10 auf sechs Monate reduziert, wodurch Kapazitäten für wirtschaftliche Migrationsverfahren wie Passeport-Talent und ICT-Visa freiwerden. Teams für Unternehmensmobilität sollten mögliche Folgewirkungen beachten: Die durch die verkürzte Asylbearbeitung freiwerdenden Ressourcen werden in die Ausländerarbeitsstellen der Präfekturen umgeschichtet, was die Wartezeiten für Arbeitserlaubnisse bis zum Herbst verkürzen könnte. Allerdings bedeuten strengere Regeln im „Grenzverfahren“, dass Mitarbeiter, die an Grenzstandorten (z. B. Dünkirchen, Menton) eingesetzt sind, jederzeit Unterkunftsnachweise und Entsendeschreiben mitführen müssen; das Nichtvorlegen der Dokumente kann nun eine fünftägige Zurückbehaltung zur Identitätsprüfung nach sich ziehen. Anwaltskanzleien raten der Personalabteilung, Compliance-Schulungen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Entsendungsakten Krankenversicherungsnachweise und Rückreisetickets enthalten – beides ist in den neuen CESEDA-Artikeln ausdrücklich vorgeschrieben. Ein erster Evaluationsbericht ist für Dezember 2026 geplant, doch das Innenministerium hofft, dass die digitale Umstellung als Vorbild für andere Mitgliedstaaten dienen wird.
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