
Das Außenministerium Moldawiens (MFA) hat am 27. Juni 2026 eine Reisewarnung herausgegeben und moldauische Staatsbürger aufgefordert, sich mit dem neuen Ein- und Ausreisesystem der Europäischen Union (EES) vertraut zu machen. Grund dafür ist ein Anstieg der Einreiseverweigerungen an Flughäfen in Frankreich und Deutschland. Obwohl Moldawier visumfrei für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum reisen dürfen, wurden zahlreiche Reisende an der Grenze abgewiesen, weil sie keine Nachweise über Weiterreise, Unterkunft oder ausreichende finanzielle Mittel vorlegen konnten – Informationen, die nun digital im EES erfasst werden.
Seit dem Start des EES am 10. April unterliegen alle Drittstaatsangehörigen einer biometrischen Registrierung und einer automatisierten Überprüfung der verbleibenden Tage im 90/180-Tage-Aufenthaltsfenster. Reisende, die zuvor – auch unbeabsichtigt – die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten haben, lösen nun einen Alarm aus, der die Grenzbeamten verpflichtet, die Einreise zu verweigern. Besonders die französischen Behörden an den Flughäfen Paris-CDG und Nizza sind für mehr als die Hälfte der jüngsten Ablehnungen verantwortlich, was ihre Bedeutung als wichtige Einreisepunkte für die moldauische Diaspora in der EU widerspiegelt.
Das moldauische Außenministerium empfiehlt daher, Kontoauszüge, Rückflugtickets und Hotelbuchungen auszudrucken und vor allem Bordkarten früherer Ausreisen aufzubewahren, um bei möglichen Fehlinterpretationen des Passchips manuelle Kontrollen zu ermöglichen. Das Ministerium hat Frankreich um konsularischen Zugang zu den EES-Daten bei Einsprüchen gegen Einreiseverweigerungen gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten.
Für französische Arbeitgeber, die saisonale moldauische Arbeitskräfte im Rahmen des „travailleur temporaire“-Programms beschäftigen, bedeutet die Ankündigung, dass Informationsveranstaltungen vor der Abreise aktualisiert und Arbeitsverträge in Papierform mitgeführt werden müssen. Mobilitätsteams in Unternehmen sollten zudem die Berechnung der Aufenthaltsdauer überprüfen, da moldauische Mitarbeiter, die zwischen Frankreich und dem nicht zum Schengen-Raum gehörenden Rumänien pendeln, durch den Wegfall von Stempeln leicht zu Fehleinschätzungen kommen können.
EU-Beamte betonen, dass das EES die Sicherheit und Transparenz verbessert. Der Fall Moldawiens zeigt jedoch Anfangsschwierigkeiten auf, die die Arbeitsmobilität gerade zu Beginn der Erntesaison gefährden könnten. Solange die Datenübertragungsprotokolle nicht optimiert sind, müssen Unternehmen mit kurzfristigen Umbuchungen rechnen oder zusätzliche Zeit für Interviews an Grenzkontrollstellen einplanen, die die Ankunftsformalitäten um bis zu eine Stunde verlängern können.
Seit dem Start des EES am 10. April unterliegen alle Drittstaatsangehörigen einer biometrischen Registrierung und einer automatisierten Überprüfung der verbleibenden Tage im 90/180-Tage-Aufenthaltsfenster. Reisende, die zuvor – auch unbeabsichtigt – die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten haben, lösen nun einen Alarm aus, der die Grenzbeamten verpflichtet, die Einreise zu verweigern. Besonders die französischen Behörden an den Flughäfen Paris-CDG und Nizza sind für mehr als die Hälfte der jüngsten Ablehnungen verantwortlich, was ihre Bedeutung als wichtige Einreisepunkte für die moldauische Diaspora in der EU widerspiegelt.
Das moldauische Außenministerium empfiehlt daher, Kontoauszüge, Rückflugtickets und Hotelbuchungen auszudrucken und vor allem Bordkarten früherer Ausreisen aufzubewahren, um bei möglichen Fehlinterpretationen des Passchips manuelle Kontrollen zu ermöglichen. Das Ministerium hat Frankreich um konsularischen Zugang zu den EES-Daten bei Einsprüchen gegen Einreiseverweigerungen gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten.
Für französische Arbeitgeber, die saisonale moldauische Arbeitskräfte im Rahmen des „travailleur temporaire“-Programms beschäftigen, bedeutet die Ankündigung, dass Informationsveranstaltungen vor der Abreise aktualisiert und Arbeitsverträge in Papierform mitgeführt werden müssen. Mobilitätsteams in Unternehmen sollten zudem die Berechnung der Aufenthaltsdauer überprüfen, da moldauische Mitarbeiter, die zwischen Frankreich und dem nicht zum Schengen-Raum gehörenden Rumänien pendeln, durch den Wegfall von Stempeln leicht zu Fehleinschätzungen kommen können.
EU-Beamte betonen, dass das EES die Sicherheit und Transparenz verbessert. Der Fall Moldawiens zeigt jedoch Anfangsschwierigkeiten auf, die die Arbeitsmobilität gerade zu Beginn der Erntesaison gefährden könnten. Solange die Datenübertragungsprotokolle nicht optimiert sind, müssen Unternehmen mit kurzfristigen Umbuchungen rechnen oder zusätzliche Zeit für Interviews an Grenzkontrollstellen einplanen, die die Ankunftsformalitäten um bis zu eine Stunde verlängern können.
Quelle: Moldpres News Agency
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