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Frankreich erhöht Nachweisgrenze für finanzielle Mittel bei marokkanischen und anderen Nicht-EU-Studierenden

Juni 30, 2026
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Frankreich erhöht Nachweisgrenze für finanzielle Mittel bei marokkanischen und anderen Nicht-EU-Studierenden
Ab sofort müssen Antragsteller für ein Studentenvisum in Frankreich deutlich höhere finanzielle Mittel nachweisen, nachdem die Innen- und Hochschulministerien ihre Lebenshaltungskosten-Benchmarks überarbeitet haben, berichtete das marokkanische Nachrichtenportal Hespress am 29. Juni. Der Mindestbetrag pro Monat – seit fünf Jahren unverändert – steigt von 615 € auf 825 €, was für eine reguläre 12-monatige Aufenthaltserlaubnis 9.900 € an verfügbaren Mitteln bedeutet. Marokko ist nach Frankreichs zweitgrößter Herkunftsmarkt für Nicht-EU-Studierende (rund 45.000 Einschreibungen), und Bildungsexperten warnen, dass der plötzliche Anstieg um 34 % viele Familien zwingen wird, zusätzliche Bankbürgschaften vorzulegen oder französische Programme zugunsten von Kanada oder Spanien aufzugeben. Die Regelung gilt für alle Nationalitäten, trifft aber Bewerber aus dem Maghreb besonders hart, da das durchschnittliche marokkanische Haushaltseinkommen bei etwa 5.400 € pro Jahr liegt. Behörden argumentieren, die Anpassung spiegele die Inflation wider und solle verhindern, dass Studierende in illegale Beschäftigung abrutschen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Universitäten wurden angewiesen, gefährdete Studierende frühzeitig zu identifizieren, damit diese Stipendien erhalten oder auf Fernstudiengänge wechseln können. Campus France, die staatliche Förderagentur, wird diese Woche ihr Online-Visum-Tool aktualisieren, doch Berater warnen, dass Termine bei den Botschaften für die Herbstaufnahme bereits knapp sind. Für globale Mobilitätsmanager, die Familien von Mitarbeitenden umsiedeln, könnte die neue Grenze den Status von abhängigen Studierenden und Stipendienzuschläge beeinflussen. Unternehmen sollten ihre Bildungszuschüsse überprüfen und erwägen, Zahlungen vorab zu leisten, damit Angehörige die Visums-Solvenzprüfungen bestehen.
Quelle: Hespress

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