
Nach der Kabinettssitzung am Dienstag bekräftigte Regierungssprecherin und Sozialministerin Elma Saiz, dass Spaniens Amnestie für undokumentierte Migranten „vollständig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar“ sei und ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Betrug biete. Die Ministerin versuchte, die durch den Beschluss des Obersten Gerichtshofs am selben Tag ausgelöste Besorgnis zu zerstreuen, und betonte, dass das Exekutivdekret vor der Veröffentlichung vom Staatsrat und der Europäischen Kommission geprüft worden sei. Saiz hob hervor, dass jede Akte mit Strafdatenbanken in Spanien und dem Schengener Informationssystem abgeglichen wird und biometrische Aufenthaltstitel bei Falschangaben widerrufen werden. Zudem kündigte sie eine Mittelzuweisung von 80 Millionen Euro an, um 600 temporäre Mitarbeiter in Ausländerbehörden einzustellen, damit Entscheidungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate getroffen werden können. Wirtschaftsverbände begrüßten die Klarstellung und wiesen darauf hin, dass Unsicherheit sonst Unternehmen davon abhalten könnte, neu regulierten Arbeitskräften formelle Jobangebote zu machen. Migrantenrechtsorganisationen forderten hingegen ein klares Berufungsverfahren und beklagten, dass Antragsteller in ländlichen Gebieten weiterhin monatelang auf Fingerabdrucktermine warten müssen. Für Manager im Bereich globale Mobilität bedeutet dies, dass die Regularisierung – und das dadurch erschlossene Arbeitskräfteangebot – weiterhin planmäßig verläuft. Dennoch sollten Personalabteilungen Einstellungsentscheidungen sorgfältig dokumentieren, falls es zu weiteren gerichtlichen Prüfungen kommt.
Quelle: Europa Press
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