
Nur wenige Stunden bevor die Antragsfrist endete, erließ Spaniens Oberster Gerichtshof eine Anordnung, in der er die Frage aufwarf, ob die außerordentliche Legalisierung mit den EU-Richtlinien zu Aufenthaltstiteln vereinbar ist. Das Gericht forderte die Beteiligten auf, innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen einzureichen, um zu prüfen, ob eine Vorabentscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingeholt werden soll. Dabei liegt der Fokus auf Gleichbehandlungsbestimmungen und der Richtlinie zum einheitlichen Genehmigungsverfahren. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zwar Ermessensspielräume bei Amnestien haben, das EU-Recht sie jedoch verpflichtet, anderen Drittstaatsangehörigen vergleichbare Arbeitsrechte zu garantieren und transparente Kriterien einzuhalten. Der Schritt des Obersten Gerichtshofs folgt auf eine Klage einer Polizeigewerkschaft und eines konservativen Think-Tanks, die argumentieren, die Regierung habe das Parlament durch die Einführung der Maßnahme per Exekutivdekret umgangen. Sollte der Fall letztlich nach Luxemburg verwiesen werden, könnte der EuGH 18 bis 24 Monate für eine Entscheidung benötigen. In der Zwischenzeit bleiben die im Rahmen des Programms erteilten Aufenthaltstitel gültig, doch eine Feststellung der Unvereinbarkeit könnte Spanien zwingen, die Verlängerungsbedingungen oder Entschädigungsregelungen anzupassen. Unternehmen, die planen, neu legalisierte Arbeitskräfte einzustellen, sollten daher Rückfallklauseln in Arbeitsverträge aufnehmen und den Prozessverlauf genau beobachten. Fachleute im Migrationsrecht betonen, dass ähnliche Verfahren in Italien (2009) und Portugal (2020) mit Verweis auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten abgelehnt wurden. Der spanische Fall wird jedoch die Grenzen des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl testen, der harmonisierte Legalisierungskriterien im gesamten Block fördert.
Quelle: Catalan News
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