
Als Reaktion auf die Zweifel des Obersten Gerichtshofs bekräftigte die spanische Regierung am 30. Juni öffentlich, dass ihre außergewöhnliche Regularisierung „vollständig mit dem EU-Recht vereinbar“ sei. Bei derselben Veranstaltung in Madrid stellte Ministerpräsident Pedro Sánchez einen Integrations- und Staatsbürgerschaftsplan für 2026 im Umfang von 500 Millionen Euro vor, der darauf abzielt, neue Aufenthaltserlaubnisse in eine langfristige soziale und wirtschaftliche Integration umzuwandeln. Der Plan basiert auf vier Säulen: eine nationale Arbeitsmobilitätsstrategie zur Vermittlung von Migranten auf schwer zu besetzende Stellen; 150 Millionen Euro für flexible berufliche Ausbildungsplätze; fast 30 Millionen Euro für Sprach- und Orientierungskurse zur Staatsbürgerschaft; sowie die Einrichtung einer staatlichen Agentur für menschliche Mobilität, die künftige Aufenthaltsverfahren vereinfachen soll. Die Finanzierung wird zudem öffentliche Dienste in Regionen mit demografischem Rückgang stärken, um Neuankömmlinge zu ermutigen, sich außerhalb der großen Städte Spaniens niederzulassen. Für Arbeitgeber verspricht die Strategie eine schnellere Anerkennung von Qualifikationen, erweiterte Ausbildungszuschüsse und eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitsmobilitätsprogramme – was das derzeitige Flickwerk regionaler Regelungen potenziell reduzieren könnte. Anbieter von Umsiedlungsdiensten begrüßen den Fokus auf Anreize für die ländliche Ansiedlung und weisen darauf hin, dass Wohnraummangel in Madrid und Barcelona die Expat-Pakete verteuert. Die Botschaft der Regierung hatte auch eine politische Dimension: Sánchez warf rechten Parteien vor, „Angst zu schüren“, und betonte, dass geordnete Migration das Sozialsystem stütze. Beamte hoben hervor, dass die Regularisierungserlaubnis nur in Spanien gilt und somit keine sicherheitsrelevanten Bedenken im Schengen-Raum bestehen. Details zur Umsetzung sind noch spärlich. Die neue Agentur muss vom Parlament genehmigt werden, und die Budgetmittel über das erste Jahr hinaus sind ungewiss. Personalverantwortliche sollten daher die Sekundärgesetzgebung genau verfolgen und sich mit den regionalen Arbeitsämtern austauschen, während die Pilotprogramme im Herbst starten.
Quelle: El Independiente
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