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Der Oberste Gerichtshof nimmt die Berufung von Kastilien und León gegen das Einwanderungsregulierungsdekret an

Juli 5, 2026
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Der Oberste Gerichtshof nimmt die Berufung von Kastilien und León gegen das Einwanderungsregulierungsdekret an
Am späten Samstagabend hat der Oberste Gerichtshof die Annahme der Klage der Junta von Kastilien und León gegen das Königliche Dekret zur außerordentlichen Legalisierung von Personen mit irregularer Aufenthaltsgenehmigung bekannt gegeben. Die Regionalverwaltung argumentiert, dass das Verfahren – das über eine Million Anträge erhalten hat, doppelt so viele wie ursprünglich erwartet – „mit den bisherigen Kriterien der Verwurzelung bricht“ und die notwendige Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften, die für die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen verantwortlich sind, vermissen lässt. Zudem wird die Vereinbarkeit mit dem europäischen Migrationskontrollrahmen infrage gestellt. Die Annahme der Klage stoppt das Verfahren nicht, eröffnet jedoch einen juristischen Streit, der zu Vorabentscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof führen könnte. Für Arbeitgeber besteht das Risiko, dass eine mögliche teilweise Aufhebung Unsicherheit hinsichtlich bereits erteilter Genehmigungen und der Beschäftigungsfähigkeit der legalisierten Personen schafft. Mobilitätskanzleien empfehlen, in Expatriatenverträgen Klauseln für Eventualitäten aufzunehmen und die rechtliche Überwachung zu verstärken. Während andere von PP-Vox geführte Regionalregierungen ähnliche Klagen erwägen, vertraut das Ministerium für Inklusion auf die Solidität des Dekrets und verweist darauf, dass frühere Legalisierungsverfahren in den Jahren 2000, 2001 und 2005 gerichtliche Prüfungen erfolgreich bestanden haben. Der Oberste Gerichtshof wird vor einer möglichen einstweiligen Aussetzung einzelner Artikel die Staatsanwaltschaft anhören.
Quelle: 20 Minutos / EFE

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