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ETIAS weiterhin nicht erforderlich: EU bestätigt, dass Reisegenehmigung erst ab 2027 verpflichtend wird

Juli 6, 2026
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ETIAS weiterhin nicht erforderlich: EU bestätigt, dass Reisegenehmigung erst ab 2027 verpflichtend wird
Geschäftsreisende, die diesen Sommer nach Spanien reisen, können aufatmen: Trotz zahlreicher Social-Media-Beiträge, die das Gegenteil behaupten, ist das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) noch nicht in Kraft. Ein aktuelles Briefing der Visa-Plattform PNR Booking vom 5. Juli stellt klar, dass die Online-Genehmigung erst im letzten Quartal 2026 eingeführt wird, gefolgt von einer mindestens sechsmonatigen Übergangsphase. Die verpflichtende Anwendung ist somit für etwa April 2027 vorgesehen.

ETIAS wird oft mit dem neuen biometrischen Ein- und Ausreisesystem der EU (EES) verwechselt, das seit dem 10. April 2026 in Betrieb ist und bereits zu Engpässen an spanischen Flughäfen führt. Im Gegensatz zum EES ist ETIAS eine Vorreisegenehmigung für Staatsangehörige von 59 visumfreien Ländern – darunter die USA, Großbritannien und Kanada –, die derzeit ohne zusätzliche Formalitäten nach Spanien einreisen. Reisende füllen ein kurzes Online-Formular aus, zahlen eine Gebühr von 20 Euro (für unter 18- und über 70-Jährige entfällt die Gebühr) und erhalten eine Genehmigung, die drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig ist.

ETIAS weiterhin nicht erforderlich: EU bestätigt, dass Reisegenehmigung erst ab 2027 verpflichtend wird


Für Unternehmen, die Meetings, Incentives oder Projekte in Spanien planen, bedeutet diese Klarstellung: **Diesen Sommer gibt es keine neuen Formalitäten**. Mitarbeiter und Entsandte aus visumfreien Ländern können weiterhin die übliche 90-Tage-in-180-Tage-Schengenregelung nutzen und müssen bei Grenzkontrollen gegebenenfalls Unterkunftsnachweise, finanzielle Mittel und Rückreisetickets vorlegen.

Unternehmen sollten jedoch jetzt schon ihre zukünftigen Compliance-Prozesse vorbereiten: Sobald ETIAS verpflichtend wird, müssen Buchungssysteme oder Reisebüros die ETIAS-Nummern der Mitarbeiter neben den Passdaten erfassen. Reiseverantwortliche sollten zudem vor Online-Betrugsversuchen warnen. Zahlreiche inoffizielle Webseiten verlangen bereits Gebühren für „ETIAS-Anträge“, obwohl das offizielle EU-Portal noch nicht geöffnet ist. Die Europäische Kommission hat angekündigt, mindestens sechs Monate vor dem genauen Starttermin zu informieren; bis dahin sind Angebote Dritter zur „Bearbeitung“ eines ETIAS-Antrags betrügerisch.

Die tatsächliche operative Herausforderung bleibt vorerst das EES. Fluggesellschaften und Flughäfen drängen in Brüssel auf mehr Flexibilität, da Fingerabdruckterminals in der Hochsaison überlastet sind. Während ETIAS langfristig die Vorreiseprüfung erleichtern wird, sollten Unternehmen kurzfristig ihre Risikominimierung auf längere Umsteigezeiten und digitale Vorbereitung für die EES-Biometrie konzentrieren – statt einem Genehmigungsverfahren hinterherzujagen, das noch nicht existiert.
Quelle: PNR Booking

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