
Die Europäische Kommission bestätigte am 7. Juli 2026, dass die Mitgliedstaaten bis zum Ende des Sommerfahrplans weiterhin auf die Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern verzichten dürfen, die normalerweise im Rahmen des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) für Reisende aus Drittstaaten vorgeschrieben sind. Die teilweise Ausnahmeregelung – beschränkt auf biometrische Daten, nicht jedoch auf die grundlegende Pflicht zur Erfassung der Identität und Aufenthaltsdauer der Reisenden – soll verhindern, dass sich erneut mehrstündige Warteschlangen bilden, wie sie während des Pfingstreiseverkehrs an mehreren Schengen-Drehkreuzen auftraten.
Der Flughafen Wien, Österreichs wichtigstes interkontinentales Drehkreuz, meldete Anfang Juni Spitzenwartezeiten von bis zu 90 Minuten an den Nicht-EU-Schaltern, da das Personal mit der erstmaligen Erfassung im EES-System kämpfte. Fluggesellschaften warnten vor verpassten Anschlussflügen und Verstößen gegen die Dienstzeiten der Crew. Kommissionsvertreter betonten, dass eine „vollständige Aussetzung weder notwendig noch rechtlich möglich“ sei und lehnten damit einen Appell der Luftfahrtbranche ab, das System im Juli und August komplett abzuschalten.
Kein Mitgliedstaat hat bislang offiziell eine Verlängerung der Flexibilität über September hinaus beantragt, doch Brüssel wird die Leistungsdaten Anfang Herbst überprüfen. Für österreichische Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bedeutet die Entscheidung kurzfristige Entlastung, erfordert aber weiterhin Notfallpläne: Passagiere, die von biometrieausgenommenen Flughäfen anreisen, könnten bei der Abreise von Wien oder Salzburg der vollständigen Datenerfassung unterliegen. Reiseleiter empfehlen Reisenden aus den USA, Großbritannien und Japan, für die Ausreisekontrolle mindestens 30 zusätzliche Minuten einzuplanen.
Langfristig müssen die Flughäfen ihre E-Gates und das Personal aufstocken, um den Wegfall der Ausnahmeregelung zu bewältigen. Der Flughafen Wien kündigte an, bis November 12 weitere EES-Kioske zu installieren und eine eigene „Erstregistrierungszone“ einzurichten, finanziert durch einen kürzlich bekanntgegebenen Bundeszuschuss in Höhe von 6 Millionen Euro.
Der Flughafen Wien, Österreichs wichtigstes interkontinentales Drehkreuz, meldete Anfang Juni Spitzenwartezeiten von bis zu 90 Minuten an den Nicht-EU-Schaltern, da das Personal mit der erstmaligen Erfassung im EES-System kämpfte. Fluggesellschaften warnten vor verpassten Anschlussflügen und Verstößen gegen die Dienstzeiten der Crew. Kommissionsvertreter betonten, dass eine „vollständige Aussetzung weder notwendig noch rechtlich möglich“ sei und lehnten damit einen Appell der Luftfahrtbranche ab, das System im Juli und August komplett abzuschalten.
Kein Mitgliedstaat hat bislang offiziell eine Verlängerung der Flexibilität über September hinaus beantragt, doch Brüssel wird die Leistungsdaten Anfang Herbst überprüfen. Für österreichische Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bedeutet die Entscheidung kurzfristige Entlastung, erfordert aber weiterhin Notfallpläne: Passagiere, die von biometrieausgenommenen Flughäfen anreisen, könnten bei der Abreise von Wien oder Salzburg der vollständigen Datenerfassung unterliegen. Reiseleiter empfehlen Reisenden aus den USA, Großbritannien und Japan, für die Ausreisekontrolle mindestens 30 zusätzliche Minuten einzuplanen.
Langfristig müssen die Flughäfen ihre E-Gates und das Personal aufstocken, um den Wegfall der Ausnahmeregelung zu bewältigen. Der Flughafen Wien kündigte an, bis November 12 weitere EES-Kioske zu installieren und eine eigene „Erstregistrierungszone“ einzurichten, finanziert durch einen kürzlich bekanntgegebenen Bundeszuschuss in Höhe von 6 Millionen Euro.
Quelle: ANSA Europa