
Die polnische Grenzpolizei gab am 7. Juli bekannt, dass ein 44-jähriger ukrainischer Staatsbürger über den Grenzübergang Medyka abgeschoben und für sieben Jahre von der Einreise nach Polen und in den gesamten Schengen-Raum ausgeschlossen wurde. Der Mann, der eine befristete Aufenthaltserlaubnis besaß, wurde nach mehreren Verurteilungen – darunter eine Trunkenheitsfahrt mit 3 Promille Blutalkohol – sowie wiederholten polizeilichen Einsätzen wegen öffentlicher Störungen als Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft. Der Fall verdeutlicht die strengere Haltung des Innenministeriums gegenüber Ausländern mit Vorstrafen, die mit der Novelle des Ausländergesetzes 2025 eingeführt wurde. Demnach können Aufenthaltstitel widerrufen werden, wenn der Inhaber „eine gegenwärtige und reale Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt, selbst wenn die ursprüngliche Erlaubnis rechtmäßig erteilt wurde. Arbeitgeber, die ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutzstatus oder regulären Arbeitserlaubnissen beschäftigen, werden daran erinnert, dass strafrechtliches Fehlverhalten zu schnellen Abschiebungsanordnungen führen kann, was Projekte erheblich stören kann. Personalabteilungen sollten daher ihre Compliance-Prüfungen ausweiten und die Mitarbeitenden an die polnischen Rechtsvorschriften erinnern, insbesondere im Bereich Verkehrssicherheit. Für die etwa eine Million starke ukrainische Gemeinschaft in Polen ist der Vorfall eine Warnung, aber keine Änderung der Politik: Humanitäre Hilfe und Zugang zum Arbeitsmarkt bleiben bestehen. Migrationsexperten rechnen jedoch mit vermehrten Abschiebungen bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Gewalt.
Quelle: Polish Border Guard
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