
Im Juli-Verstoßpaket, das am 8. Juli veröffentlicht wurde, hat die Europäische Kommission zehn Mitgliedstaaten – darunter Polen – eine formelle „begründete Stellungnahme“ erteilt, weil sie die Richtlinie (EU) 2023/2661 über Intelligente Verkehrssysteme (ITS) nicht bis zur Frist am 21. Dezember 2025 umgesetzt haben. Polen hat nun zwei Monate Zeit, die vollständige Umsetzung zu melden, andernfalls droht eine Vorlage beim Gerichtshof der EU und mögliche tägliche Geldbußen gemäß Artikel 260 AEUV. Die überarbeitete ITS-Richtlinie bildet die Grundlage für die Einführung vernetzter Fahrzeugdaten, multimodaler Ticketing-Apps und automatisierter Mobilitätsdienste in der gesamten EU. Für multinationale Arbeitgeber sind die Regelungen entscheidend für das Management von Firmenflotten, Mautlösungen und Mitarbeiter-Mobilitätsplattformen. Warschau hat einen ITS-Gesetzentwurf vorgelegt, doch das Parlament hat aufgrund eines vollen Gesetzgebungsplans noch keine zweite Lesung angesetzt. Es bestehen weiterhin Lücken bei offenen Datenstandards und der Nutzung anonymisierter Fahrzeugdaten – Bereiche, in denen die mächtige polnische Datenschutzbehörde Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes geäußert hat. Bei weiterer Verzögerung könnte Polen EU-Fördermöglichkeiten im Rahmen des Connecting Europe Facility 3 (2027–2030) verpassen, die nationale Zugangspunkte für Mobilitätsdaten von den Mitgliedstaaten verlangen. Anbieter von MaaS-Lösungen (Mobility-as-a-Service) sollten den Zeitplan genau beobachten, da eine verspätete Umsetzung Zertifizierungen und Markteintritte verzögern kann. Unternehmen, die bereits ITS-Pilotprojekte in Polen betreiben – wie der Mautstraßenbetreiber Autostrada Wielkopolska und der vernetzte Korridor der Stadt Krakau – verlieren nicht sofort ihren rechtlichen Schutz, doch für eine langfristige Skalierung wird die fehlende Gesetzgebung erforderlich sein.
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