
Ein Update auf der Hilfeseite des UNHCR für Polen vom 8. Juli erinnert ukrainische Geflüchtete, die im Rahmen des PESEL-UKR-Programms registriert sind, daran, dass diejenigen, die ihre Identität zunächst nur durch eine Erklärung bestätigt haben, spätestens bis zum 31. August 2026 ein gültiges biometrisches Reisedokument im örtlichen Gemeindebüro (Urząd Gminy) vorlegen müssen. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem geänderten Sondergesetz zur Unterstützung der Bürger der Ukraine, das ab März 2026 die Identitätsprüfung vor der Verlängerung der Rechte bis zum 4. März 2027 verschärft. Besonders Familien mit Kindern werden aufgefordert, aktiv zu werden, da viele Minderjährige ohne eigene Dokumente in den Pässen der Eltern eingetragen wurden. Das Versäumnis, die Unterlagen zu aktualisieren, führt nicht sofort zum Verlust des legalen Aufenthalts, kann jedoch den Zugang zu Sozialleistungen und zur digitalen ID Diia.pl, die für Grenzübertritte genutzt wird, blockieren. Arbeitgeber ukrainischer Mitarbeitender sollten daher ihre Beschäftigten ermutigen, rechtzeitig Pässe oder ukrainische Personalausweise zu beantragen, um Gehaltsunterbrechungen und Reiseprobleme nach dem Sommer zu vermeiden. Die Gemeindebüros rechnen im August mit einem Antragsansturm; einige Städte, darunter Warschau und Krakau, haben zusätzliche Abendtermine eingerichtet. Termine können über das Portal *e-Obywatel* oder persönlich gebucht werden. Auch die Konsularabteilungen der ukrainischen Botschaft haben ihre Öffnungszeiten verlängert, um dringende Passverlängerungen zu bearbeiten.
Quelle: UNHCR Poland
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Polen.Mehr von Polen
Alle anzeigen
EU erteilt Polen begründete Stellungnahme wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über Intelligente Verkehrssysteme
Polen weist ukrainischen Mehrfachtäter aus und verhängt siebenjährige Schengen-Sperre